Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat vor dem Wohnungsgipfel der Bundesregierung mit sächsischen Verbänden und Kammern gemeinsame Verhandlungspositionen abgestimmt. Einigkeit besteht darin, dass die zukünftigen Bundesfördermittel zum Zwecke des Neubaus und zu Maßnahmen im Bestand eingesetzt werden sollen.
Innenminister Wöller „Ich freue mich, dass wir mit den sächsischen Kammern und Verbänden einen gemeinsamen Standpunkt gefunden haben. Auf dieser Basis gehe ich in die anstehenden Verhandlungen beim Wohnungsgipfel. Oberstes Ziel ist es, dass der Bund die Situation der unterschiedlichen Wohnungsmärkte angemessen berücksichtigt.“
Die Bundesmittel sollen auch künftig passgenau zur Situation in Sachsen investiert werden können. Im Freistaat liegt der Fokus beispielsweise auf der Schaffung von familien- und seniorenfreundlichem Wohnraum. Vor allem der ländliche Bereich benötigt hier eine verstärkte Unterstützung, um sinkenden Einwohnerzahlen entgegenzuwirken und steigendem Altersdurchschnitt Rechnung zu tragen. Auch in den Städten muss Wohnraum bezahlbar sein.
Sachsen setzt sich beim Wohnungsgipfel daher für folgende Ziele ein:
1. Bundesfördermittel müssen auch nach 2020 für den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnraum einsetzbar sein. Darüber hinaus sollen sie zur gezielten Förderung von Wohneigentum eingesetzt werden können. Sowohl die Städte als auch die ländlichen Räume müssen im Blick sein.
2. Der Bund soll durch Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften für verfügbare und erschwingliche Grundstücke sorgen. Dies ist wesentliche Voraussetzung für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Sachsen erwartet daher, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundeseisenbahnvermögen verstärkt, verbilligt und beschleunigt öffentliche Liegenschaften bereitstellt oder hierfür Erbbaurechte vergibt.
3. Vorübergehende Vereinfachungen bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren sollen verstetigt werden. Bei der vom Bund durchzuführenden Evaluierung des vereinfachten Verfahrens nach §13b BauGB muss auch eine Entfristung geprüft werden. Damit würde die Überplanung in Ortsrandlagen gerade im ländlichen Bereich erleichtert und Verdichtungspotentiale auch im Außenbereich erschlossen werden.
4. Das Baugesetzbuch muss auf weitere Flexibilisierungspotentiale überprüft werden. Eine maßvolle Verdichtung im Außenbereich könnte beispielsweise durch das Bauen in zweiter Reihe durch Familienangehörige ermöglicht werden.
5. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Sachsen unterstützt daher die Absicht der Bundesregierung, die Anforderungen des Energieeinsparrechtes an den Neubau und den Bestand nicht weiter zu verschärfen. Bei der Neukonzeption des Energieeinsparrechts sollten Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit als Grundsätze verankert und strukturelle Vereinfachungen in der Nachweisführung vorgesehen werden.
Teilnehmer des wohnungspolitischen Dialogs am Donnerstag im Innenministerium waren:
• Dr. Axel Viehweger, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
• Rainer Seifert, Verbandsdirektor des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
• Steffen Bieder, Geschäftsführer des BFW Landesverbandes Mitteldeutschland e.V.
• Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e.V.
• Liane Remmler, Vizepräsidentin der Architektenkammer Sachsen
• Prof. Dr. Hubertus Milke, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen
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