Das Kulturamt der Stadt Leipzig fördert auch 2019 investive Vorhaben von gemeinnützigen kulturellen und künstlerischen Einrichtungen freier Träger (Ausstattung, Anschaffungen, bauliche Investitionen). Dabei wird ein Eigenanteil von bis zu 50 Prozent erwartet. Anträge müssen bis zum 30. September 2018 im Kulturamt vorliegen.
Bei der Entscheidung wird berücksichtigt, ob die Antragsteller bereits über einen längeren Zeitraum ein kulturelles und künstlerisches Angebot vorhalten, das das Leipziger Kulturangebot sinnvoll ergänzt und für die Stadt bedeutsam ist. Die Mittelvergabe orientiert sich dabei am Integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie am Kulturentwicklungsplan.
Die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden. Die Anträge müssen zwingend auf dem Formular in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird gegebenenfalls die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Grundlage des Verfahrens ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur).
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