Wegen der weiterhin anhaltenden extremen Trockenheit wird das Verbot, Wasser aus Gewässern abzupumpen bis Ende Oktober verlängert. Das gilt für den gesamten Landkreis Nordsachsen. Die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde gilt bereits seit Anfang Juli.
Die hohen Temperaturen verbunden mit den geringen Niederschlägen führten dazu, dass viele Gewässer in Nordsachsen extrem wenig Wasser führen bzw. ganz ausgetrocknet sind. Auch in den nächsten Wochen ist noch keine nachhaltige Entspannung absehbar. Aufgrund dieser Situation wird die Allgemeinverfügung vom 21. Juni 2018 bis zum 31. Oktober 2018 verlängert, wonach kein Wasser mittels Pumpen aus Bächen, Flüssen und Teichen entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen.
Die Niedrigwassersituation belastet nach wie vor die in den Gewässern lebenden Tiere, Organismen und Pflanzen. Die geringen Wassermengen wirken sich zudem auf die Gewässerqualität aus. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ist damit aus Gründen des Gewässerschutzes geboten.
Die Untere Wasserbehörde war in den vergangenen Monaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. „Das Verbot der Wasserentnahme wurde vom Großteil der Bevölkerung begrüßt und beachtet. Trotzdem kam es zu Verstößen, die von der unteren Wasserbehörde geprüft und gegebenenfalls geahndet werden“, sagt Bau- und Umweltdezernent Eckhard Rexroth.
Wer das Verbot ignoriert und dadurch die bestehende kritische Situation verschärft, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
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