Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat heute (15. August 2018) gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbauernpräsidenten, Wolfgang Vogel, und dem Vorsitzenden des Landesverbandes Sächsischer Imker e. V., Dr. Michael Hardt, drei Landwirtschaftsbetriebe mit der Hoftafel „Im Honigbienenschutz engagierter Betrieb“ ausgezeichnet.
Zu den drei geehrten Landwirtschaftsbetrieben zählen der Walkmühlenhof von Elke Neubert im Torgauer Ortsteil Beckwitz, der Landwirtschaftsbetrieb Christiane Treffler im Trebsener Ortsteil Neichen sowie der Guidohof von Armin und Silke Lucht in Limbach-Oberfrohna (Ortsteil Uhlsdorf). Die Auszeichnung fand in der Agrargenossenschaft Lößnitz-Stollberg e. G. statt, die im Jahr 2015 ebenfalls mit der Hoftafel ausgezeichnet wurde.
Der Wettbewerb um die Hoftafel „Im Honigbienenschutz engagierter Betrieb“ wird jährlich von der Landesarbeitsgemeinschaft der Imkerei und Landwirtschaft durchgeführt und ehrt Landwirtschaftsbetriebe für ihr Engagement beim Schutz von Honigbienen.
Zu den Bewertungskriterien des Wettbewerbes zählen die aktive Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Imkern, eine bienenfreundliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, das Vorhandensein von artenreichen Blühflächen sowie die Schulung des Betriebspersonals zum Bienenschutz.
„Imkerei und Landwirtschaft gehören untrennbar zusammen und müssen für eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung Hand in Hand gehen“, so Staatsminister Schmidt. „Alle drei heute ausgezeichneten Betriebe sind Vorbilder für ein gegenseitiges Verständnis von Imkern und Landwirten sowie für den Schutz von Honigbienen.“
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Imker. Für die sächsischen Berufsimker und zum Schutz der Honigbienen hält der Freistaat zwei Förderprogramme bereit. Eine Unterstützung im investiven Bereich ist auf der Grundlage der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (RL LIW/2014) möglich. Hierbei können Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie Technik der Honigerzeugung bezuschusst werden.
Ebenso können bei der Verarbeitung und Vermarktung von Honig Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung und Sortierung, zur Be- und Verarbeitung, zur marktgerechten Aufarbeitung, Verpackung sowie Etikettierung gefördert werden. Der Freistaat fördert ab einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von 20 000 Euro (Nettoausgaben) zu 25 Prozent.
Außerdem können Hobby- und Haupterwerbsimker an zahlreichen Förderungen aus dem Maßnahmekatalog des Freistaates Sachsen zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse partizipieren.
So werden die Beschaffung imkerlicher Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände zur Verbesserung der Honigqualität mit 25 Prozent Fördersatz bezuschusst oder arzneimittelrechtlich zugelassene varroazide Behandlungsmittel über die Veterinärämter bzw. die Sächsische Tierseuchenkasse bereitgestellt.
Daneben werden unter anderem kostenlose Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen des Landesverbandes Sächsischer Imker e. V. und des Landesverbandes Sächsischer Buckfastimker e. V. oder die kostenlose Nutzung von Lehrbienenständen zur fachlichen Weiterbildung angeboten.
Weiterhin verabschiedete der Sächsische Landtag im Juni 2018 das Belegstellengesetz zur Unterstützung der züchterischen Arbeit der Imker. Mit dem vorliegenden Gesetz werden Einrichtungen für die natürliche Verpaarung von Bienen als „Belegstelle“ staatlich anerkannt und durch einen Schutzbezirk von sieben bis zehn Kilometern vor Drohnen anderer Rassen geschützt.
Dadurch erhalten die Imker die Chance für die Reinzucht einer Bienenrasse mit besonderen züchterischen Eigenschaften. So können Leistungseigenschaften der Honigbienen, wie Honigertrag und Vitalität, weiter verbessert werden.
Hintergrundinformationen:
Die Landesarbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft gründete sich im Jahr 2014 aus dem Sächsischen Landesbauernverband e. V. und dem Landesverband Sächsischer Imker e. V. Diese Zusammenarbeit der beiden Interessenvertretungen war zu diesem Zeitpunkt einzigartig in Deutschland. Seither setzt sich die Arbeitsgemeinschaft in hohem Maße für den Schutz von Honigbienen im Freistaat Sachsen ein.
Die Entwicklung der Imkerei verläuft sehr positiv. Nach den Meldezahlen der Sächsischen Tierseuchenkasse wurden im Jahr 2017 insgesamt 52 061 Bienenvölker gehalten. Dies stellt eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2013 um fast 32 Prozent dar. Erfreulich ist auch die Tendenz bei den Bienenhaltern, wo ein jährlicher Zuwachs von etwa acht Prozent auf nunmehr 6 048 Imker verzeichnet werden kann.
Im Landesverband Sächsischer Imker e. V. sind derzeit 4 328 Imker mit 36 179 Völkern organisiert. Der Landesverband Sächsischer Buckfastimker e. V. betreut gegenwärtig ca. 70 Mitglieder und 1 000 Bienenvölker.
Weiterführende Links:
FR LIW/2014: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3526.htm
Maßnahmekatalog des Freistaates Sachsen zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse in den Imkereijahren 2016/2017 bis 2018/2019:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/16948/25029.pdf
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