Die Bewerbungsfrist für den 3. Sächsischen Inklusionspreis läuft noch bis zum 30. September 2018. Der vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Stephan Pöhler, aller zwei Jahre ausgelobte Sächsische Inklusionspreis prämiert Beispiele gelungener Inklusion, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für jedermann eröffnen und den Prozess der Inklusion aktiv vorantreiben.

Für die Kategorien Bildung, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit sowie für einen Sonderpreis werden 2018 fünf Preise zu je 1.000 EUR vergeben. Die Preisträger werden auf der Grundlage der Vorschläge einer vom Beauftragten benannten Jury ermittelt.

Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Institutionen, etc., gleich welcher Rechtsform.

Im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages werden am 3. Dezember 2018 die fünf Preisträger im Beisein aller eingeladenen Bewerber ausgezeichnet.

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter:

www.inklusion.sachsen.de

bzw.

www.behindern.verhindern.sachsen.de/inklusionspreis.html

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 58 ist da: Ein Mann mit dem Deutschlandhütchen, beharrliche Radfahrer, ein nachdenklicher Richter und ein hungriges Leipzig im Sommer 1918

Ein Mann mit dem Deutschlandhütchen, beharrliche Radfahrer, ein nachdenklicher Richter und ein hungriges Leipzig im Sommer 1918

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