Das Sächsische Kabinett hat den Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei, Thomas Popp, mit Wirkung zum 1. August 2018 zum Beauftragten für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen (Chief Information Officer – CIO) ernannt. In dieser Rolle ist er für den Einsatz der Informationstechnologie in der sächsischen Verwaltung federführend und vertritt den Freistaat Sachsen im IT-Planungsrat von Bund und Ländern.
Thomas Popp: „Digitale Kommunikationswege und Verfahren sind ein Muss, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Wir werden den Freistaat Sachsen weiter zu einem modernen Arbeitgeber umbauen. Unser Ziel ist es, den Fachkräftemangel auch durch den gezielten Einsatz moderner IT einzudämmen. Junge Bewerber erwarten zu recht von einem Arbeitgeber, dass technisches Know-how auf einem hohen Niveau verfügbar ist. Dafür werde ich mich einsetzen.“
Für den Freistaat Sachsen wird es zunehmend wichtiger, immer zahlreichere Verwaltungsdienstleistungen dem Bürger und der Wirtschaft digital bereitzustellen. Dabei will Sachsen weiterhin im Bundesvergleich vorn stehen: Das Sächsische E-Government-Gesetz, seit 2014 in Kraft, wird derzeit novelliert. Es gibt die Strategie für IT und E-Government im aktuellen rechtlichen Rahmen vor.
Ein wichtiger Baustein ist dabei auch das seit 2005 betriebene Serviceportal Amt24, das Bürgern und Wirtschaft einen zentralen Zugang zu Informationen über Verwaltungsleistungen, zu zuständigen Behörden und Online-Formularen gibt. Das erfolgreiche Landesportal Amt24 wird aktuell zu einem sogenannten Leistungsportal umgebaut. Der erste Schritt ist bereits gemacht. Sachsen geht den Weg dabei gemeinsam mit dem Kooperationspartner Baden-Württemberg (service-bw.de). Thomas Popp betont: „Ziel ist, bis Ende 2022 alle Verwaltungsverfahren online beantragen und abwickeln zu können, denn so verlangt es das Onlinezugangsgesetz.“
Als CIO lenkt Thomas Popp die wesentlichen Handlungsfelder seines „Unterbaus“, der sogenannten CIO-Struktur, zu welcher auch der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehört, der nunmehr auch zum 1. August 2018 in die Zuständigkeit der Staatskanzlei wechselt.
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