Trotz des zwischenzeitlichen Regens besteht im Stadtgebiet weiterhin Brandgefahr wegen anhaltender Trockenheit. Aus diesem Grund weisen das Ordnungsamt und die Branddirektion darauf hin, dass alle für das Schulanfangswochenende angezeigten Feuerwerke untersagt sind. Ebenso wurden und werden keine Ausnahmegenehmigungen zum gesetzlichen Abbrennverbot erteilt.
Aufgrund der extrem ausgetrockneten Vegetation und den demzufolge stark reduzierten natürlichen Wasservorräten ist die Brandgefahr besonders hoch. Das Abbrennen von Pyrotechnik ab Kategorie 2, also typischem Sylvester-Feuerwerk wie Raketen und Batterien, ist ohne Genehmigung verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Mit Blick auf die bevorstehenden Schulanfangsfeiern am kommenden Samstag wird, abgesehen von der Rechtslage, dringend an die Bevölkerung appelliert, das Abbrennen von (illegalen) Feuerwerken unbedingt zu unterlassen. Das gilt auch für das Abbrennen von genehmigungsfreier Pyrotechnik der Kategorie 1 (bodennahes Kleinfeuerwerk).
Wegen der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 4 wird zudem noch mal darauf hingewiesen, dass ein Abbrennen von Lagerfeuern verboten ist. Schließlich besteht natürlich kein generelles Grillverbot, aber auch hier ist große Vorsicht geboten. So sollte die Feuerstelle immer im Blick gehalten werden, Löschwasser bereit stehen und keine heiße Grillkohle unsachgemäß entsorgt werden.
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