Die Bewerbungsphase für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2019“ ist eröffnet. Bis zum 31. Oktober 2018 können sich sächsische Gründerinnen und Unternehmerinnen, die sich zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Mai 2018 selbstständig gemacht oder ein Unternehmen übernommen haben, bewerben. Zwei Preise werden Anfang 2019 im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen. Der erste Platz ist mit 5.000 Euro Preisgeld, der zweite Platz mit 1.000 Euro dotiert.
Staatsministerin Köpping zum diesjährigen Start der Bewerbungsphase: „Sachsen ist Vorreiter bei der Beschäftigung von Frauen. Mit 62 Prozent sind in Sachsen so viele Frauen erwerbstätig wie in keinem anderen Bundesland. Diese Quote belegt die guten Rahmenbedingungen für weibliche Karrieren hierzulande und ist ein guter Ausgangspunkt für weibliches Unternehmertum, dessen Potenzial angesichts 6.023 Existenzgründungen im Jahr 2016 noch lange nicht ausgeschöpft ist.
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis wollen wir Unternehmensnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken und beeindruckende Unternehmerinnenpersönlichkeiten auszeichnen. Denn sie zeigen, dass sich gute Geschäftsideen auf dem Markt durchsetzen und sie haben eine große Vorbildfunktion für viele Frauen und Mädchen, die noch vor dem Schritt in die Selbständigkeit stehen.“
Über den Preis
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat Sachsen deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt. Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2008 verliehen. Der Sächsische Gründerinnenpreis ist seit 2016 mit einem Preisgeld von 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerinnen 2018 sind Susann Mütze, Unternehmensnachfolgerin der Tischlerei Mütze GmbH und Dr. Nadine Glasow, Gründerin der universalRAUM GmbH.
Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter: http://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de
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