Wer soll mich beerben, wem möchte ich die materiellen Errungenschaften meines Lebens übergeben? Dieser großen Frage stellen sich meist vor allem ältere Menschen. Wer bekommt das Haus, das Auto, die alten Familienmöbel, den weitervererbten goldenen Ring von Uroma. Sollen alle Kinder in gleichen Teilen erben oder sind besondere Zuwendungen für ein Kind angedacht? Was gilt in Patchwork-Situationen?
Neben diesen Klassikern des Erbrechts ergeben sich durch die Digitalisierung unseres Alltags allerdings auch neue Fragestellungen: Fotos des Verstorbenen liegen ausschließlich in der Cloud, das Tagebuch des Lebens gibt es nur digital in Form von Posts und Einträgen in sozialen Netzwerken. Stromverträge gibt es ebenso nur im PC gespeichert wie die Unterlagen über die letzten noch unbezahlten OnlineEinkäufe des Verstorbenen.
Der Zugang jeweils mit Passwörtern gesichert, die keiner der Erben kennt. Klug ist, wer sich hier auch um die digitale Vorsorge kümmert. Bestimmbar ist damit nämlich zugleich, ob beispielsweise sehr persönliche Posts in sozialen Netzwerken tatsächlich von den gesetzlichen Erben gelesen werden sollen oder ob vielleicht nur bestimmte enge Vertraute, die keine Erben sind, Zugriff erhalten sollen.
All diesen Fragen rund ums Erben und Vererben stellen sich die Notarkammer Sachsen und die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Kooperationsveranstaltung am 22. August von 13 bis 18 Uhr:
13 bis 14 Uhr: Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
ab 16 Uhr: Digitaler Nachlass und Erbrecht
zwischendurch: Individuelle Informationsgespräche mit Anmeldung
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