Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, auch Vorsitzender des Landtags-Rechtsausschusses, hat sich mit Blick auf die morgige Sitzung des Gremiums an Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow gewandt. Darin ersucht er Auskunft des Ministers vor dem Rechtsausschuss darüber, ob und wie die sächsische Justiz mit dem Vorwurf der polizeilichen Behinderung der Berichterstattung der Medien im Umfeld des Besuches der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16. August in Dresden befasst ist.
Dabei hat Bartl folgende konkrete Fragen gestellt:
- Welche konkreten Anzeigen lagen den Polizeikräften, die gegenüber dem ZDF-TV-Team handelten mit welchem Tatvorwurf im Zeitpunkt des Vorgehens tatsächlich vor?
- In welchen Zusammenhängen kam es zur Anzeigeerstattung und woraus resultierte die Notwendigkeit, auf die Anzeigen aus dem Bereich einer „Gegenversammlung” zum Kanzlerinbesuch die Anzeigenprüfung sofort und über einen Zeitraum von 45 Minuten vorzunehmen, obgleich das Team seinen Auftrag der Berichterstattung über die gerade ablaufenden Ereignisse nachdrücklich kenntlich machte?
- Gab es hinsichtlich des Vorgehens gegen das ZDF-Team bzw. die Art und Weise der Anzeigenbearbeitung/Ermittlungseinleitung Abstimmungen der handelnden Polizeikräfte/Polizeiführer mit der Staatsanwaltschaft und wenn ja, welcher Art und welchen Inhalts?
- Welche Diensteinheit der Staatsanwaltschaft ist derzeit mit der Prüfung der Anzeigen bzw. eingeleiteter Ermittlungsverfahren befasst und lässt sich das Ministerium über den Ermittlungsstand berichten?
- Existieren für Sachsen generell durch Staatsanwaltschaft und/oder Polizei vorgegebene Vorschriften bzw. Handlungsanleitungen, in welcher Weise Anzeigen, die vorliegend offensichtlich aus einer Versammlung heraus gegenüber die Versammlung sichernden Polizeikräften erstattet werden, zu bearbeiten sind bzw. inwieweit werden solche Anzeigen stets oder regelmäßig durch die die Versammlung sichernden Polizeikräfte entgegengenommen?
- Sind dem Staatsministerium der Justiz rechtliche Schritte der betroffenen Journalisten bzw. der Chefredaktion des ZDF bezüglich der vorgeworfenermaßen mit Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz bzw. Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 Sächsische Verfassung kollidierende Behinderungen der Dreharbeiten während des Besuchs der Bundeskanzlerin in Dresden bekannt?
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