In den sächsischen Finanzämtern wurden im Jahr 2017 über 160.000 Einsprüche abschließend bearbeitet. 22 Prozent davon wurden durch die Steuerpflichtigen wieder zurückgenommen. Antragsgemäß geändert wurden 63 Prozent. Die Änderungen beruhten häufig darauf, dass erstmals im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben, Kosten geltend gemacht oder Belege eingereicht wurden.
In 15 Prozent der Fälle konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass die Finanzämter Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidungen fällten. Etwa gegen jede zehnte Entscheidung klagten die Steuerpflichtigen daraufhin im Jahr 2017 vor dem Sächsischen Finanzgericht in Leipzig.
Das Einreichen von Einsprüchen ist u. a. online über „Mein ELSTER“ möglich. Das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung bietet einen sicheren und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Neben der Erstellung und elektronischen Übermittlung der Steuererklärung, können auch Anträge, Einsprüche oder sonstige Nachrichten papierlos über „Mein ELSTER“ an das Finanzamt gesendet werden. Eine Registrierung ist unter www.elster.de möglich.
Darüber hinaus werden Fragen, insbesondere zu allgemeinen steuerlichen Themen, durch das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Dieses ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 (Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz) erreichbar.
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