Durch die seit Wochen anhaltende Hitze und Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in den Wäldern des Landkreises akut und dauerhaft auf hohem Niveau. Die Böden sind so ausgetrocknet, dass selbst durch gelegentliche Regenschauer nicht genügend Wasser ins Erdreich gelangt, um die Gefahrensituation zu entspannen. Auch sonst feuchtere Laubholzbereiche weisen nun eine trockene und leicht entzündliche Bodenvegetation auf. Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit sind die häufigsten Ursachen einer Brandentstehung und stellen jetzt ein besonderes Gefahrenpotenzial für Waldbrände dar.
Das Sächsische Waldgesetz (SächsWaldG) legt nach § 15 Abs. 1 generell einen Mindestabstand von 100 Metern zwischen Feuerstellen und Wald fest. Ausnahmegenehmigungen kann die Forstbehörde auf Antrag erlassen. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr erteilt die untere Forstbehörde des Landkreises Leipzig aktuell keine Ausnahmegenehmigungen für jegliche Art von Feuerstellen.
Zur Vermeidung von Waldbränden kann jeder eigenverantwortlich Schutzmaßnahmen treffen. Bei der Anlage von Lagerfeuern, dem Abrennen von Feuerwerk oder dem Gebrauch von offenem Licht ist generell darauf zu achten, dass der bereits erwähnte 100m-Mindestabstand zu Wäldern eingehalten wird. Auf Feuer außerhalb dieses Bereiches sollte auf Grund der extremen Bedingungen jetzt ebenfalls verzichtet werden.
Nochmals explizit hingewiesen wird auf das Rauchverbot im Wald. Glühende Zigarettenreste sind Entstehungsursache der meisten Waldbrände und sollten niemals achtlos weggeworfen werden.
Die kostenlose Waldbrand-App „Eichhörnchen – Go“ bietet neben den aktuellen Waldbrandgefahrenstufen auch Informationen über das Verhalten im Brandfall und das Verhalten im Wald bei hoher Waldbrandgefährdung.
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