Am Klinikum St. Georg in Leipzig wurden heute die Tarifverhandlungen zur Vergütung für den Nichtärztlichen Dienst zwischen der Geschäftsführung des Klinikums und der Gewerkschaft ver.di fortgesetzt. Im Mittelpunkt stand dabei erneut das Gutachten zur Beurteilung der Tariflohngestaltung, das auch bereits Gegenstand der letzten Verhandlungsrunde war.
Arbeitgeberseitig wurde in den heutigen Verhandlungen nochmals auf das Ergebnis des Gutachtens, dass die Forderungen seitens ver.di nachweislich für die Klinikum St. Georg gGmbH derzeit nicht erfüllbar sind, ausdrücklich hingewiesen. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen stelle das zuletzt unterbreitete Arbeitgeberangebot das aktuell maximal finanzierbare Volumen dar, so die Geschäftsführung. Aus diesem Grund wurde das bestehende Arbeitgeberangebot heute erneut unterbreitet.
Zeitgleich hielt die Geschäftsführung jedoch auch weiterhin an ihrer Erklärung fest, etwaige positive Veränderungen der Finanzsituation des Hauses oder einen sich möglicherweise aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ergebenden finanziellen Spielraum vollumfänglich zugunsten einer zusätzlichen Erhöhung des Arbeitgeberangebotes zu nutzen. Insbesondere setzt der Arbeitgeber hier auf das aktuell von der Bundesregierung ins Gesetzgebungsverfahren gebrachte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz.
Um den Zeitraum, bis Klarheit über die Auswirkungen des neuen Gesetzes besteht, zu überbrücken, hat die Geschäftsführung ein modifiziertes Angebot mit einer verkürzten Laufzeit bis 30.11.2018 unterbreitet. Dabei soll die Tarifvergütung, wie zuletzt angeboten, ab 01.04.2018 um 1,5 % gesteigert werden. Über die weiteren Tarifsteigerungen ab Dezember 2018 sollen die Verhandlungen im Herbst fortgeführt werden.
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