Zwischen August und September beginnen viele junge Erwachsene in Deutschland ihre berufliche Ausbildung. Allerdings bleiben zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt. Im vergangenen Jahr waren es laut Bundesagentur für Arbeit 48.984 Stellen – so viele wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr.
Einen Grund sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der viel zu geringen Bezahlung vieler Azubis. Wie viel ein Auszubildender für seine Arbeit erhält, hängt stark von der Branche, aber auch von der Region und vom gewählten Ausbildungsberuf ab. Erheblichen Einfluss hat die Tarifbindung des Betriebes in dem gelernt wird. Ein Schornsteinfegerlehrling beispielsweise verdient nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung im Schnitt lediglich 518 Euro im Monat und das nur, falls sein Betrieb sich an die Tarifverträge hält. Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, kann er diesen Betrag um 20 Prozent unterschreiten. Bei den Maurer-Azubis sieht es hingegen deutlich besser aus. Allerdings sind hier die Unterschiede zwischen Ost und West sehr groß. In Ostdeutschland beträgt der durchschnittliche Tariflohn in der Ausbildung 915 Euro. Sein westdeutscher Kollege erhält mit 1110 Euro fast 200 Euro mehr im Monat.
Mindestausbildungsvergütung steht im Koalitionsvertrag
Um die finanzielle Situation der Lehrlinge zu verbessern, die monatlich nur ein paar Hundert Euro erhalten, fordert der DGB die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende. Sie soll ein Mindestmaß an Absicherung schaffen.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine solche Mindestausbildungsvergütung bereits vorgesehen. Ein entsprechendes Gesetzt soll bis August 2019 beschlossen werden.
Der DGB schlägt vor, dass die Untergrenze bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegen solle. Im Jahr 2017 wären dies 635 Euro im ersten Lehrjahr, 696 Euro im zweiten Lehrjahr, 768 Euro im dritten Lehrjahr und im vierten Lehrjahr 796 Euro. Die tarifliche Ausbildungsvergütung dürfe aber weiterhin nicht um 20 Prozent unterschritten werden.
Sächsisches Bildungsticket würde bereits jetzt entlasten
„In Sachsen brauchen wir nicht auf die Mindestvergütung warten, um die klammen Geldbeutel vieler Azubis zu entlasten. Das sächsische Bildungsticket, das selbstverständlich auch für Azubis gelten soll, wird die monatlichen Mobilitätskosten (Betrieb-Schule Wohnort) deutlich senken“, so Anne Neuendorf, stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen. Umgesetzt wurde es bis jetzt noch nicht, obwohl sich CDU und SPD bereits 2014 in ihrem Koalitionsvertrag zu einem sachsenweit einheitlichen Bildungsticket bekannt haben, das Schüler*innen und Azubis rund um die Uhr und kostengünstig in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Freistaates nutzen können.
„Die sächsische Gewerkschaftsjugend fordert ein Azubiticket als Bestandteil des Bildungstickets. 10 Euro im Monat, rund um die Uhr gültig im gesamten sächsischen ÖPNV und für alle Ausbildungsformen“, so Neuendorf.
„Bereits jetzt könnte man mit dieser Maßnahme freie Lehrstellen deutlich attraktiver machen und zur Fachkräftegewinnung und -bindung in Sachsen beitragen“, ergänzt Anne Neuendorf.
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