Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt und zieht grundsätzlich eine positive Bilanz. Die Darstellung des Erfüllungsaufwandes und deren Prüfung durch den Sächsischen Normenkontrollrat führen zu mehr Transparenz für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung über die Kostenfolgen von neuen Vorschriften.
Im Jahr 2017 wurden dem Sächsischen Normenkontrollrat durch die Staatsregierung 23 Regelungen zur Prüfung vorgelegt. Darunter befanden sich beispielsweise ein Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Transplantationsgesetzes, ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts sowie ein Gesetzentwurf zur Krebsregistrierung.
Vorsitzender Michael Czupalla: „Ein Merkmal guter Gesetzgebung ist es, die Auswirkungen genau zu kennen, denn nur so kann unnötige Bürokratie vermieden werden. Die Staatsregierung und der Sächsische Normenkontrollrat arbeiten gemeinsam an einer transparenten Darstellung der Kostenfolgen bei neuen Vorschriften, damit auch für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung nachvollziehbar ist, welche Auswirkungen die neuen Regelungsvorhaben auslösen. Im Jahr 2017 ist dies noch nicht bei allen Regelungen gelungen, aus diesem Grund sind hierfür 2018 weitere Bestrebungen erforderlich.“
Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Regelungen ist der quantifizierbare jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger um ca. 260 Stunden angestiegen. Auf die Wirtschaft kam ein zusätzlicher jährlicher Personal- bzw. Sachaufwand in Höhe von 310.000 Euro bzw. 40.000 Euro zu. Am stärksten betroffen war die Verwaltung. Auf Freistaat und Kommunen entfielen ein zusätzlicher jährlicher Personalaufwand in Höhe von ca. 3,87 Mio. Euro und ein zusätzlicher jährlicher Sachaufwand in Höhe von 1,53 Mio. Euro. Zudem wurde für Wirtschaft und Verwaltung ein quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10,44 Mio. Euro ausgelöst. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die vollständigen Kosten zahlreicher Regelungen nicht genau ermittelt werden konnten. Der Sächsische Normenkontrollrat hat zudem Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterbreitet.
Der Sächsische Normenkontrollrat begrüßt, dass auch in Baden-Württemberg ein Normenkontrollrat auf Landesebene eingerichtet wurde.
Hintergrund: Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.
Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm.
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