Der Freistaat Sachsen will in einem Pilotvorhaben ergänzende Maßnahmen an Zäunen erproben, um den Schutz von Ziegen und Schafen vor Wölfen weiter zu verbessern. Mit dem einjährigen Versuch soll die Wirkung zusätzlicher stromführender Drähte an Festzäunen zum Herdenschutz getestet werden. Schaf- und Ziegenhalter, die in Sachsen Festzäune installiert haben, können an dem Pilotvorhaben teilnehmen. Wie die bereits bestehenden Förderungen von Schutzmaßnahmen, werden auch diese im Rahmen der Richtlinie „Natürliches Erbe“ (RL NE/2014) mit 80 Prozent der Nettokosten gefördert.
„Wir stellen uns mit dem Wolfsmanagement auf vielfältigen Wegen den Konflikten, die mit der Rückkehr des Wolfes in der Kulturlandschaft verbunden sind. Eine tragende Säule ist dabei die Prävention. Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist seit Jahren ein wichtiger Schwerpunkt“, sagt Staatssekretär Dr. Frank Pfeil. „Wir wollen die Tierhalter dabei unterstützen, ihre Tiere effektiv zu schützen.“
In Rahmen des Pilotvorhabens werden zusätzliche stromführende Leiter, wie Litzen, Drähte oder Bänder, an bestehenden Festzäunen befestigt. So soll verhindert werden, dass Wölfe den Zaun überklettern oder untergraben. Die jeweiligen Maßnahmen werden individuell mit den Teilnehmern abgestimmt. Diese Abstimmungen mit den Tierhaltern übernehmen vom Freistaat Sachsen benannte Beauftragte für Herdenschutz. Die Beauftragten werden auch während des Projektes die korrekte Anbringung und Stromführung der zusätzlichen Drähte überprüfen, um später die Wirksamkeit der Maßnahmen auswerten zu können.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Pilotprojekt ist ein bereits bestehender Festzaun, etwa aus Maschendraht oder Knotengeflecht. Der Festzaun muss mindestens 120 Zentimeter hoch sein und über einen festen Bodenabschluss verfügen, wie beispielsweise eingegrabene Zäune oder Zäune mit fester Bodenverankerung, oder durch einen Spanndraht am Boden.
Interessenten für eine Teilnahme an dem Pilotvorhaben können sich bei dem regional zuständigen Beauftragten für Herdenschutz melden. Der Beauftragte wird anschließend mit den Tierhaltern einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Für die Förderung der Anschaffungen ist nach der Abstimmung mit dem Herdenschutzbeauftragten der Förderantrag für die RL NE/2014 auszufüllen und bei der „Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft“ des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.
Das Pilotvorhaben wird zunächst ein Jahr lang durchgeführt. Auf der Grundlage der bis dahin gesammelten Erfahrungen soll dann über eine Fortführung entschieden werden.
Hintergrund: Im gesamten Freistaat Sachsen werden präventive Maßnahmen gefördert, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Wild in Gattern dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Förderfähig ist dabei die Anschaffung mobiler Elektrozäune, Breitbandlitzen (sogenanntes Flatterband als Übersprungschutz), Herdenschutzhunde sowie Unterwühlschutz bei Wildgattern inklusive der Installation.
Auch diese Maßnahmen werden über die RL NE/2014 gefördert. Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Eine Förderung ist in Höhe von 80 Prozent der Nettokosten möglich. Detaillierte Informationen und Beratung zur Förderung erhalten Tierhalter bei den vom Freistaat Sachsen benannten Beauftragten für Herdenschutz, der Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft (BIL) des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie im Internet unter www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE.
Beauftragte für Herdenschutz:
www.smul.sachsen.de/foerderung/7071.htm
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