Für viele Schulabgänger beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen jetzt eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren.
Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Die Arbeitsagentur bittet um möglichst vollständige Unterlagen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“.
„Wer noch nicht für den sogenannten eService registriert ist, sollte das unbedingt tun. Damit ist es möglich, das gesamte Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Das geht schnell, unverzüglich und bequem von zu Hause aus“, rät der Sprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner.
Im Internet kann jeder auch mit Hilfe des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung errechnen. Die Internetadresse dafür lautet www.babrechner.arbeitsagentur.de.
Bitte beachten – Jobcenter stockt Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen auf
Liegt das monatlich verfügbare Einkommen trotz Ausbildungsvergütung und Berufsausbildungsbeihilfe, ggf. dem Kindergeld und Unterhalt, noch unter dem gesetzlichen Mindestbedarf, sollten im Jobcenter ergänzend Leistungen beantragt werden.
Das betrifft hauptsächlich Auszubildende in beruflichen oder berufsvorbereitenden Ausbildungen, die in einem eigenen Haushalt leben. Der Mindestbedarf eines Haushalts berechnet sich aus dem gesetzlichen Regelbedarf und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung.
Übersichten zum Regelbedarf und den Leipziger Kostensätzen für Wohnung und Heizung sind auf www.jobcenter-leipzig.de eingestellt.
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