Wie stark die Landwirtschaft trotz aller technischen Entwicklungen wetterabhängig ist, zeigt sich in diesem Jahr deutlich. Während einige Regionen Sachsens mit den Folgen von Starkniederschlägen und Überschwemmungen kämpfen, ist in anderen Gebieten nach wochenlanger Trockenheit die Getreideernte wesentlich früher als gewöhnlich in vollem Gange.

Die sächsischen Landwirte werden in diesem Jahr sehr unterschiedliche Ernten einfahren. Obwohl wir erst in ein paar Wochen wissen werden, was die Ernte genau eingebracht hat, sind schon jetzt vielerorts deutliche Schäden sichtbar“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt im Rahmen des Erntegespräches. Das jährliche „Erntegespräch am Feldrand“ fand heute (6. Juli 2018) in der Agrargenossenschaft Arzberg e. G. im Landkreis Nordsachsen statt.

„Die diesjährigen schwierigen Wetterbedingungen zeigen ganz deutlich, wie notwendig verlässliche Direktzahlungen der EU als Basisabsicherung für die Landwirte sind – und das für jeden bewirtschafteten Hektar in gleichem Umfang, denn Hitze und Starkregen machen nicht vor großen Betrieben halt“, sagte Staatsminister Schmidt in Hinblick auf den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2020.

„Wenn wir weiterhin eine heimische Landwirtschaft haben möchten, müssen witterungs- und markbedingte Risiken abgefangen werden. Planbare Direktzahlungen tragen dazu maßgeblich bei“, so der Staatsminister weiter.

Landwirte in Sachsen bewirtschaften historisch bedingt durchschnittlich eine größere Fläche pro Betrieb als der bundesweite oder EU-weite Durchschnittsbetrieb. Die aktuell von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 sehen vor, die Direktzahlungen für Landwirte ab einer festgelegten Obergrenze zu kürzen und zu kappen.

„Ich kämpfe gemeinsam mit meinen ostdeutschen Amtskollegen darum, dass die Kappung und Degression von Direktzahlungsmitteln nicht EU-weit verpflichtend vorgeschrieben wird. Bereits heute unterstützen wir kleinere Landwirte mit höheren Prämien für die ersten Hektar.

Eine noch stärkere Umverteilung von Mitteln darf nicht dazu führen, dass der sächsischen Landwirtschaft und damit dem ländlichen Raum dreistellige Millionenbeträge verloren gehen. Das ist nicht zu akzeptieren. Die Gelder müssen im jeweiligen Bundesland verbleiben“, sagte Staatsminister Schmidt.

Seit Anfang April ist es in Sachsen sonnig, warm und trocken. In vielen Regionen Nord-, Ost- und Mittelsachsens sind die Niederschläge außergewöhnlich lange ausgeblieben oder nur in sehr geringen Mengen gefallen. Insbesondere in den Mittelgebirgslagen traten die anderen Extreme auf mit Starkregen, Sturm und Hagel.

„Mit der Richtlinie Krisen und Notstände und der Richtlinie Rettungsbeihilfen bieten wir den besonders betroffenen sächsischen Betrieben finanzielle Hilfe an. Wir haben zudem ab 1. Juli die Nutzung brachliegender Flächen zur Futtergewinnung oder zur Beweidung mit Tieren zugelassen.

Dazu ist lediglich eine Anzeige des Landwirts bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie nötig, die sofort genehmigt wird. Außerdem wurde das Finanzministerium um Prüfung von entlastenden Maßnahmen für unsere Landwirte gebeten“, sagte Staatsminister Schmidt.

Hintergrund:

Sachsens Landwirte haben in diesem Jahr auf 364 000 Hektar Getreide angebaut, darunter 194 900 Hektar Weizen und 113 700 Hektar Gerste. Auf 127 900 Hektar wächst Raps. Hinzu kommen 75 700 Hektar Silomais, 16 000 Hektar Zuckerrüben, 8 600 Hektar Ackerbohnen und Erbsen sowie 5 900 Hektar Kartoffeln. Zunehmend gehen die Betriebe dazu über, sich mit speziellen Anbaumethoden an die veränderten Witterungsbedingungen anzupassen. So kommen beispielsweise trockentolerante Sorten, erosionsmindernde Bestellverfahren oder auch Bewässerung vermehrt zum

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