Für den Lärmaktionsplan der Stadt Markkleeberg liegt ein umfassender Berichtsentwurf vor, der im Markkleeberger Rathaus im Raum 006 im Zeitraum vom 7. August 2018 bis zum 10. September 2018 öffentlich ausliegt. Alle Interessierten können zu den Öffnungszeiten der Verwaltung Einblick in die Unterlagen nehmen. Um Hinweise und Anmerkungen aus der Öffentlichkeit wird gebeten.
Worum geht es dabei? Die Stadt Markkleeberg erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan. Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Ziel ist es, Umgebungslärm zu vermeiden oder zumindest zu vermindern.
Der wesentliche Anteil des Umgebungslärms wird dabei vom Verkehr verursacht (Lärm von Gewerbe und Industrie kann aufgrund strenger immissionsrechtlicher Regelungen für den Lärmaktionsplan vernachlässigt werden). Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Markkleeberg zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans an sogenannten Hauptverkehrsstraßen verpflichtet.
Hauptverkehrsstraßen sind Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Das betrifft auf Markkleeberger Gebiet strenggenommen lediglich die BAB 38 und die B 2. Im Rahmen der landeszentralen Lärmkartierung 2017 wurden noch weitere Straßen auf freiwilliger Basis berücksichtigt.
Aufbauend auf der Lärmkartierung werden im Lärmaktionsplan zunächst die Schwerpunkte der Lärmbetroffenheit an Straßen in Markkleeberg ermittelt. Relevant sind dabei vor allem die Bereiche, bei denen an Wohngebäuden Immissionspegel von 65 dB (A) ganztags bzw. 55 dB (A) nachts überschritten werden, da diese Schwellenwerte die Grenze zur Gesundheitsgefährdung markieren.
Anschließend werden für diese Schwerpunkte Maßnahmen erarbeitet und anhand von schalltechnischen Berechnungen hinsichtlich der Minderung der Betroffenenanzahl bewertet.
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