Für den östlichen und südlichen Bereich des Sanierungsgebietes „Kleinzschocher“ soll die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird im September auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die entsprechende Vorlage zum Satzungsbeschluss in den Stadtrat einbringen. Sanierungssatzungen sind nach den Regelungen des Baugesetzbuches aufzuheben, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind. Dies ist auch für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes möglich.
Das Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ ist 1995 förmlich festgelegt worden. Das Areal war damals heruntergekommen, viele Gebäude standen leer. Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind in dieses Gebiet insgesamt rund zehn Millionen Euro Fördermittel geflossen. Damit konnte der Verfall gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden. In dem jetzt zur Teilaufhebung vorgesehenen Bereich, der alten Dorflage Kleinzschocher, sind inzwischen rund 79 Prozent der Grundstücke modernisiert bzw. neu bebaut, die Einwohnerzahl ist zwischen 1994 und 2014 um 40 Prozent gestiegen.
Im gesamten Sanierungsgebiet stieg sie sogar um 50 Prozent. Zu den herausragenden Vorhaben im östlichen und südlichen Bereich gehören die Aufwertung des Kantatenwegs, der Windorfer Straße, der Altranstädter Straße und der Klarastraße sowie die Gestaltung des Martinsplatzes als öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz.
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem müssen nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben werden (§ 154 Baugesetzbuch). Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Die Kommune kann die Ablösung des Ausgleichsbeitrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch). Die Stadt hatte die von der Teilaufhebung betroffenen Eigentümer darüber schriftlich informiert und ihnen bis zum 30. April 2017 einen Verfahrensnachlass von 20 Prozent bei freiwilliger Ablösung angeboten. Dieses Angebot haben viele Eigentümer genutzt. Seit Beginn der Sanierung sind rund 453.000 Euro für das aufzuhebende Teilgebiet eingenommen worden. Für 87 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsprojekte sind öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und Ausgleichsbeträge entrichtet worden. Für die verbleibenden 13 Prozent wird der Betrag per Bescheid erhoben.
Die Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung von Vorhaben im verbleibenden Sanierungsgebiet. Unterstützt wurden bzw. werden die Umgestaltung Hirzelstraße zwischen Dieskau und Gießerstraße und die bereits erfolgte Fassadensanierung des Ostturms der Taborkirche.
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