Das von der Sächsischen Staatsregierung eingebrachte und vom Sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz tritt mit der heutigen Veröffentlichung im sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ab morgen in Kraft. Der Freistaat Sachsen kann nun die pauschale Zuweisung für das Jahr 2018 (maximal 70.000 Euro je kreisangehörige Gemeinde) an die Kommunen überweisen. Die Zuweisung erfolgt unmittelbar in den nächsten Tagen. Mit dem Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen wird gezielt der ländliche Raum gestärkt.
Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Wie bereits bei der Einbringung des Gesetzes im Sächsischen Landtag versprochen, zahlen wir die Pauschale für das Jahr 2018 in den nächsten Tagen aus. Mit diesem Geld stärken wir unbürokratisch und mittels einer einfachen Regelung die Kommunen im ländlichen Raum.“
Hintergrund: Die kreisangehörigen Gemeinden erhalten für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils 70 Euro für die ersten 1.000 Einwohner, also maximal 70.000 Euro je Gemeinde. Die Kommunen im ländlichen Raum bekommen bis 2020 pro Jahr 30 Mio. Euro, also insgesamt 90 Mio. Euro zur Stärkung ihrer Finanzkraft. Die Mittel werden den Kommunen zur freien Verfügung stehen. Neben dem Einsatz für Investitionen oder als Eigenmittelersatz bei geförderten Investitionen, können die Mittel daher auch für laufende Aufwendungen, wie z.B. die Vereinsarbeit, verwendet werden.
Weitere Beispiele für die Verwendung der Mittel sind Maßnahmen zur Vitalisierung der Ortskerne, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, die Digitalisierung oder den kommunalen Straßenbau.
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