Infolge der anhaltenden Trockenheit haben Landwirte in einigen Regionen Sachsens mit beträchtlichen Ernteausfällen und hohen finanziellen Verlusten zu rechnen. Zur Unterstützung der betroffenen Landwirte sind auch steuerliche Maßnahmen geboten.
Die sächsischen Finanzämter werden die Belange der betroffenen Landwirte angemessen berücksichtigen. Bei Einzelfallentscheidungen über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen (z.B. Stundungen) oder auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, die in den Folgen der Trockenheit begründet sind, werden die Finanzämter den Betroffenen größtmöglich entgegenkommen.
Betroffenen Landwirten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
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