Heute hat der Bundesrat in seiner Sitzung in Berlin mehrheitlich die Gesetzesinitiative aus Sachsen zur härteren Bestrafung von unter Alkohol- und Drogeneinfluss begangenen Straftaten abgelehnt. Der Gesetzentwurf sah vor, Strafmilderungen wegen eines Rauschzustandes regelmäßig auszuschließen, wenn der Rausch selbst verschuldet war. Weiterhin sollte der Strafrahmen von § 323a Strafgesetzbuch „Vollrausch“ verschärft werden.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Entscheidung des Bundesrates bedauere ich sehr. Eine Vielzahl der Rauschtaten sind Gewaltdelikte, die mit bleibenden Gesundheitsschäden oder gar der Tötung von Menschen einhergehen. Gerne hätte ich vor allem im Interesse der Opfer solcher Straftaten eine Strafverschärfung durchgesetzt. Ich werde mich weiterhin für eine härtere Bestrafung von Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss einsetzen.“
In den Ausschüssen des Bundesrates hat Sachsen mit Nachdruck den Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Rauschtaten vertreten. Rechts- und Innenausschuss des Bundesrates haben auch empfohlen, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Die Entscheidung des Bundesratsplenums verwundert daher umso mehr.
Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass in der gerichtlichen Praxis bei der Strafzumessung für Straftaten unter Rauschmitteleinfluss von der Möglichkeit der Strafmilderung relativ großzügig Gebrauch gemacht wird. Die Bundesratsinitiative wollte dies ändern, indem eine Strafmilderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit in diesen Fällen regelmäßig ausscheidet.
Außerdem führt beim sogenannten Vollrausch in § 323a des Strafgesetzbuchs die Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe derzeit dazu, dass selbst bei schwersten Verbrechen wie zum Beispiel Totschlag oder schwerer Körperverletzung der Strafrahmen eher Fällen der mittleren Kriminalität entspricht. Es war daher beabsichtigt, den Strafrahmen für den Tatbestand des Vollrausches nicht mehr eigenständig zu regeln, sondern aus der eigentlich erfüllten Strafvorschrift zu entnehmen.
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