Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) warnt Gartenbesitzer vor der Ausbreitung des gefräßigen Buchsbaumzünslers. Auch Regionen, die derzeit noch nicht so massiv betroffen sind, sollten auf der Hut sein. Denn überall dort, wo Buchsbaum vorhanden ist, wird sich der Schädling weiter ausbreiten. Massiv breitet sich der Buchsbaumzünsler in diesem Jahr im Dresdner Elbtal aus.
Die fünf Zentimeter langen, gelbgrünen Raupen fressen ausschließlich an Blättern von Buchsbäumen. Ein derart massiver Befall wie im aktuellen Jahr kann zum Kahlfraß der ganzen Pflanzen führen. Neben den Raupen deuten Fraßspuren an Blättern, Reste von vertrocknetem Blattgewebe, Gespinste und grüne Kotkrümel auf einen Befall mit dem Buchsbaumzünsler hin.
Wer seine Buchs-Bestände erhalten will, muss den Zünsler frühzeitig erkennen und bekämpfen. Die Pflanzenschutzexperten des LfULG geben dazu entsprechende Hinweise:
Von Einzelpflanzen können die Raupen abgelesen werden. Werden Gespinste mit Raupen abgeschnitten, müssen diese zur Abtötung der Raupen in einem geschlossenen, dunklen Müllsack in die Sonne gestellt werden und größere Mengen Schnittgut mit Raupen gehäckselt werden.
In der Regel würden den Experten zufolge auch völlig kahl gefressene Büsche wieder austreiben und müssten so nicht gerodet werden, falls sich die Gartenbesitzer für Schutzmaßnahmen in den Folgejahren entscheiden. Sonst wäre alle Mühe umsonst, denn der Buchsbaumzünsler kehrt zurück.
Zur Bekämpfung im Haus- und Kleingarten gibt es im Fachhandel z. B. zugelassene Pflanzenschutzmittel mit den biologischen Wirkstoffen Azadirachtin und Bacillus thuringiensis. Die Mittel sind als bienenungefährlich eingestuft worden. Zur Bestimmung des Bekämpfungszeitpunktes könnten Pheromonfallen zum Fang der Falter genutzt werden.
Drei bis vier Wochen nach Flugbeginn der Falter sollte die Behandlung gegen die Jungraupen beginnen. Im Elbtal hat der Schlupf der Falter der nächsten Generation in diesen Tagen begonnen.
Achtung! Finger weg von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethoat (z. B.: Bi 58). Dafür gibt es keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich im Freiland. Wer zuwider handelt, verstößt gegen das Deutsche Pflanzenschutzgesetz und muss mit Bußgeldern rechnen.
Rat und Hilfe:
Für Pflanzenschutzfragen im Bereich Haus- und Kleingarten steht den Bürgerinnen und Bürgern die Sächsische Gartenakademie zur Verfügung. Die Beratung über das Gartentelefon (0351 2612 8080) erfolgt jeweils donnerstags von 14 – 17 Uhr.
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