Der Landesverband der Sächsischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer fordert die Landeregierung auf, die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sächsischen Kommunalabgabenrecht abzuschaffen. Auf Grundlage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes können die Gemeinden zur Finanzierung kommunaler Verkehrsinfrastruktur Satzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu erlassen.
„Die Beitragserhebung richtet sich an die Grundstückseigentümer, die sich im Allgemeinen bereits mit einer Vielzahl von Abgaben sowie der Grundsteuer an der Finanzierung kommunaler Infrastruktur beteiligen“, schrieb René Hobusch, Präsident von Haus & Grund Sachsen, am 5. Juli 2018 in einem Brief an den Sächsischen Staatsminister der Finanzen.
„Im Freistaat sind Grundeigentümer insbesondere außerhalb der Wachstumskerne und auf dem Land durch Schrumpfung und demographischen Wandel zudem vor besondere wirtschaftliche Herausforderungen gestellt“, so Hobusch weiter.
In Städten wie Chemnitz, Dresden, Bautzen und zuletzt auch in Leipzig wurden die Straßenausbaubeitragssatzungen aufgehoben. In anderen Regionen Sachsens hingegen besteht die Beitragspflicht der Haus- und Grundeigentümer für den Straßenausbau aufgrund des Entscheidungsspielraums der Gemeinden weiterhin. Hobusch kritisiert diese zunehmende Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer.
Der Stadtrat tagt: Leipzig kippt die Straßenausbaubeitragssatzung + Video
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