Eine am Finanzmarkt seit vielen Jahren kritisierte, aber unveränderte Situation, hat der DGB Sachsen jetzt zum Anlass genommen, dem „Bündnis gegen Wucher“ beizutreten. Wenn Banken, Sparkassen und Versicherer durch systematisches Agieren im Kreditbereich dazu beitragen, dass Arme noch ärmer werden, kann das nicht hingenommen werden.
„Wir wollen auch in diesem Bereich mehr soziale Gerechtigkeit“, begründet Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen, den Beitritt zum Bündnis.
Zinsen, Versicherungsprämien, Bankgebühren, Preise und Entschädigungen, die überhöht sind, drücken ein marktwirtschaftliches Prinzips aus, nach dem es legitim ist, Gewinn auch auf Kosten Dritter zu erzielen. „Doch dieses Vorgehen zum Schaden anderer hat Grenzen. Obwohl das Wucherverbot seit Jahrhunderten existiert, spielt es in unserem Alltag erstaunlicherweise kaum eine Rolle“, meint Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, die das „Bündnis gegen Wucher“ im Januar 2018 gemeinsam mit anderen Partnern gegründet hat.
Als modernen Wucher können aber Fälle interpretiert werden, bei denen beispielsweise bei einem Nettokredit über 40.100 Euro zusätzlich 22.238 Euro für die Restschuldversicherung verlangt werden. Dieses Beispiel aus der Verbraucherberatung steht exemplarisch für viele weitere Fälle. Dabei fällt die Vorstellung schwer, dass Verbraucher sich freiwillig und bewusst für diese maßlos teure Kombination aus Kredit und Versicherung entscheiden, wie es seitens der Unternehmen kommuniziert und dokumentiert wird.
„Der Bankmitarbeiter schreibt in den Kreditvertrag, dass der effektive Jahreszins 10,95 Prozent beträgt, rechnet dabei aber nicht die Kosten der Versicherung ein. Bezieht man diese aber mit ein, ist der Effektivzins doppelt oder gar dreimal so hoch. Dann kann auch rechtlich von Wucher gesprochen werden“, vertritt Eichhorst, die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen.
Doch wo kein Kläger, da kein Urteil. Deshalb will das Bündnis unter anderem dafür sorgen, dass die Gerichte sich wieder stärker dem Thema Wucher widmen und eine geänderte Preisangaben-Verordnung für mehr Transparenz sorgt. Dafür ist es zunächst notwendig, das Thema bekannt zu machen und Fälle von Betroffenen zu sammeln und zu dokumentieren. Deshalb will nun auch der DGB Sachsen das Thema stärker in die öffentliche Diskussion bringen.
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