Die Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V. (Produzenten-allianz), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sprechen sich ausdrücklich gegen jüngste Reformvorschläge aus, den Schwerpunktauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information zu reduzieren. Gemeinsam verweisen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände nachdrücklich auf die besondere Bedeutung des Bereichs Unterhaltung als Programmkern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Verbände stellen heraus, dass eine solche staatvertraglich festgeschriebene Reduzierung des Programmauftrages die Vielfaltssicherung in Deutschland beeinträchtigen würde und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts nicht in Einklang zu bringen ist. Vor deren Hintergrund wird in §11 Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrages festgehalten, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, der Information, der Beratung und der Unterhaltung zu dienen haben, weil nur so der Rundfunk als Faktor freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung wirken kann.
Zudem entstünde durch die Reduzierung des Schwerpunktauftrages auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information die Schwierigkeit, den Inhalt des Kulturauftrages konkret zu bestimmen. Denn der Kulturbegriff ist schwer rechtlich zu definieren und die Trennlinie zwischen Kultur und Unterhaltung kann nicht scharf gezogen werden. Dies würde potenziell zu Lasten der im Bereich der Unterhaltung tätigen Produktionsunternehmen gehen.
Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz: „Die Unterhaltung aus der Aufzählung des Schwerpunktauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entfernen, wäre für die deutsche Produktionswirtschaft ein fatales Signal. Fakt ist: Zahlreiche Arbeitsplätze der Kreativwirtschaft werden durch eine Vielzahl von Unterhaltungsprogrammen gesichert, bei denen die Abgrenzung zwischen Kultur und Unterhaltung nur schwerlich gelingt. Mit Unsicherheiten in der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages würde der Produktionswirtschaft in Deutschland ein massiver Nachteil, auch im internationalen Wettbewerb, entstehen. Wir fordern daher, Unterhaltungsprogramme im Interesse der Vielfaltssicherung auch weiterhin als Kernbestand des öffentlich-rechtlichen Auftrages zu belassen.“
Keine Kommentare bisher