Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst doch noch Eingang in die heute beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes gefunden hat. „So konnten in zwei Stufen 9,35 Euro erreicht werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.
Dies mache deutlich, wie wichtig gewerkschaftliches Handeln für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes sei, so Bsirske.
Der Vorsitzende der zweitgrößten Gewerkschaft in Deutschland mahnte die Politik zudem: „Jetzt heißt es, wirksam gegen diejenigen vorzugehen, die den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterlaufen. Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist Rechtsbruch! Die Politik muss durch schärfere Kontrollen klarmachen: Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Unternehmer, die das tun, sind Rechtsbrecher und werden hart bestraft.“
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