Der mittlerweile dritte, gemeinsame bundesweite „Aktionstag gegen Hasspostings“ setzt ein deutliches Signal und zeigt, dass Bund und Länder kooperativ und entschlossen gegen Lügen, Hass und Hetze im Internet vorgehen. Auch wenn die Meinungsfreiheit in Deutschland eines der höchsten und schützenswertesten Güter ist, so haben dennoch Hasskommentare, -botschaften und -reden (auch bekannt als „Hate Speech“) in sozialen, digitalen Netzwerken nichts zu suchen.
Hasspostings, welche einzig und allein dazu dienen, andere Personen oder Personengruppen zu verunglimpfen bzw. herabzuwürdigen, vergiften das gesellschaftliche Miteinander und setzen die allgemeine Hemmschwelle des respektvollen Umgangs miteinander zunehmend herab.
Wer Hass, Hetze, Bedrohungen, Nötigungen, verbotene Kennzeichen oder sogar Aufrufe zu Straftaten im Netz verwendet und verbreitet, muss mit konsequenter Strafverfolgung durch Polizei und Justiz rechnen. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Für Beleidigungen und andere Straftaten, sowohl im realen Leben als auch im Internet, gibt es keine Toleranz.
In Sachsen waren seit dem frühen Morgen mehrere Beamte der Polizeidirektion Leipzig im Einsatz und vollstreckten einen Durchsuchungsbeschluss in einer Wohnung in Bad Düben. Dabei konnten zwei PCs sowie andere Speichermedien sichergestellt werden. Der Beschuldigte im Alter von 68 Jahren steht im Verdacht, auf einer Internetseite mit rechtsextremistischen Inhalten verbotene Kennzeichen unter einem Pseudonym veröffentlicht und sich dadurch gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar gemacht zu haben. Betrachtet man die Entwicklung von Hasskriminalität im Internet, ist festzustellen, dass diese überwiegend als rechtsmotiviert einzustufen ist.
Bei Hasspostings wird am häufigsten der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß §130 StGB erfüllt. Diese Delikte werden durch die Staatsschutzermittler in den örtlich zuständigen Polizeidirektionen Sachsens bearbeitet. Unterstützt werden sie dabei von den Cybercrime-Experten der sächsischen Polizei.
Als Ergebnis einer einer Sonderauswertung bildete im Jahr 2016 der Phänomenbereich Politisch Motivierten Kriminalität -rechts- (kurz: PMK-rechts-) mit 263 Fällen den Schwerpunkt bei Hasspostings in Sachsen. Ab 2017 werden Hasspostings über ein eigenes Themenfeld in den Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) abgebildet. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- wurden im Jahr 2017 152 Hasspostings im Kriminalpolizeilichen Meldedienst –PMK- in Sachsen erfasst. Das entspricht einem Rückgang von knapp 42 Prozent gegenüber dem Berichtsjahr 2016 (263 Fälle). Da allerdings viele strafbare Normübertretungen im Internet nicht zur Anzeige gebracht werden, vermutet die Polizei Sachsen ein höheres Dunkelfeld in diesem Deliktbereich.
Dazu sagt der Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen, Herr Petric Kleine: „Wir, die Polizei gemeinsam mit der Justiz, werden weiterhin entschlossenvorgehen, um Hetzer zu stoppen und sie mit Hilfe unserer Cybercrime-Ermittler aus ihrer vermeintlichen Online-Anonymität zu holen und zur Verantwortung zu ziehen. Unsere Gesellschaft darf nicht tatenlos zusehen, wie eines unserer höchsten gesellschaftlichen Güter, die freie Meinungsäußerung, für diese Form von Gewalt missbraucht wird.“
Darüber hinaus dient der bundesweite Einsatztag gegen Hasspostings ebenso zur Aufklärung bzw. Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger bei deren weiterem Umgang mit möglicherweise radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen von sich selbst oder Dritten in sozialen Netzwerken.
– Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte nicht wegschauen, sondern den entsprechenden Kommentator mit seinen beleidigenden Aussagen bei der Polizei melden. Dies kann auch ganz unkompliziert und 24 Stunden am Tag über die Online-Wache der Polizei Sachsen erfolgen. Hierfür sollten Sie zudem bitte auch alle verfügbaren Beweise entsprechend sichern, wie zum Beispiel mittels gespeichertem Bildausschnitt (Screenshot) von dem Hassposting-Texteintrag (inklusive einer sichtbaren Zeit- und Datumsangabe) sowie einem sichtbaren Verweis auf das Profil der jeweiligen Person.
– Überdies machen Sie bitte auch von der Möglichkeit Gebrauch, derlei Hasskommentare unmittelbar dem Seitenbetreiber zu melden. Seit diesem Jahr gilt das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Demnach müssen soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte, wie zum Beispiel Hasskommentare oder Volksverhetzungen binnen 24 Stunden löschen, wenn ihnen diese von anderen Nutzern gemeldet werden.
Um die allgemeine freiheitliche Meinungsäußerung in unserer Gesellschaft auch weiterhin zu schützen, sollte daher jeder nach Möglichkeit folgende Grundregeln zivilisierten Verhaltens für sich selbst verinnerlichen und diese ebenso bei seiner digitalen Kommunikation in sozialen Netzwerken andauernd anwenden:
– Seien Sie stets sachlich und respektvoll bei Ihrer digitalen Kommunikation mit anderen.
– Erwidern Sie Respekt mit Respekt.
– Erwidern Sie nicht respektvolle Kommunikation nicht mit weiteren u.U. (Hass-)Tiraden, sondern beenden sie diese möglichst zügig. Lassen Sie sich nicht herausfordern oder gar zu unbedachten Äußerungen hinreißen.
– Achten Sie stets auf einen angemessenen Umgangston, respektvoll und ohne Hass, beleidigende Entgleisungen oder persönliche Angriffe.
– Was Sie nicht möchten, wie man Ihnen gegenüber sich nicht verhalten soll in dieser Weise begegnen Sie anderen auch nicht.
Weitere Informationen zur Sicherheit bzw. zum vernünftigem Umgang mit digitalen Medien finden Sie unter:
– www.bsi-fuer–buerger.de
– www.polizei-beratung.de
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