Wer sich für ein ehrenamtliches Engagement als Schöffe oder Jugendschöffe interessiert, kann sich noch bis zum 22. Mai bewerben. Das Amt für Statistik und Wahlen hat die entsprechende Frist verlängert. Obwohl sich erfreulicherweise bereits viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig für ein derartiges Ehrenamt beworben haben, werden noch weitere Kandidaten, insbesondere für ein Ehrenamt als Jugendschöffe, gesucht.
Für die Amtszeit 2019 bis 2023 sind in der Stadt Leipzig insgesamt ca. 1.350 Schöffen und Jugendschöffen zu wählen. Schöffen bzw. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. gegen Jugendliche mitwirken.
Schöffe oder Jugendschöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige im Alter von 25 bis 70 Jahren werden. Erforderlich ist wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes eine entsprechende körperliche Eignung. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Schöffen und Jugendschöffen werden durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlagslisten, die durch den Stadtrat der Stadt Leipzig bzw. den Jugendhilfeausschuss aufgestellt werden, gewählt.
Die für eine Bewerbung notwendigen Formulare sowie weitere Informationen sind im Internet eingestellt (www.leipzig.de/schoeffenwahl). Bei Bedarf werden die Unterlagen auch auf dem Postweg zugeschickt. Entsprechende Anforderungen nimmt das Amt für Statistik und Wahlen entgegen.
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