Gemeinsame Erklärung der Vertreter/innen anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Beratungen über die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137 SGB V .
Das sich im Rahmen der Verhandlungen um Pflegepersonaluntergrenzen abzeichnende Ergebnis wird nach Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) dem Ziel nicht gerecht, die pflegerische Versorgung in deutschen Krankenhäusern und die Arbeitssituation der Pflegekräfte spürbar zu verbessern. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen zwei grundlegende Forderungen erfüllt werden:
1. Die Personalvorgaben für Krankenhäuser müssen so bemessen sein, dass sie eine bedarfsgerechte Pflege im Sinne der §§ 1, 2, 12 und 70 SGB V ermöglichen. Untergrenzen, die ausschließlich darauf abzielen, akute Patientengefährdung zu reduzieren, werden diesem Anspruch nicht gerecht.
2. Die Einhaltung der Personalvorgaben in den Krankenhäusern muss adäquat und verlässlich kontrolliert werden und für Patienten in verständlicher und relevanter Form transparent gemacht werden.
Diese Mindestanforderungen werden vom Verhandlungsergebnis von DKG und GKV-SV absehbar nicht erfüllt. Die Politik ist nun gefordert, für spürbare Verbesserungen für Patienten und Pflegekräfte zu sorgen.
Vor dem Eindruck des Pflegenotstands in deutschen Krankenhäusern hat der Gesetzgeber den § 137i SGB V erlassen. Darin werden die Verhandlungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) beauftragt, Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche zu vereinbaren und durch weitere Festlegungen für ihre verlässliche und transparente Umsetzung zu sorgen. § 137i SGB V hat DKG und GKV-SV dazu verpflichtet, bei der Ausarbeitung und Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen die maßgeblichen Gewerkschaften und Patientenorganisationen qualifiziert zu beteiligen.
Ihnen sollte die Teilnahme an und die Mitwirkung in Beratungen ermöglicht werden; ihre Stellungnahmen sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt und mit einbezogen werden. Zur Umsetzung dieses Beteiligungsrechts wurden die benannten Vertreter/innen in vier Sitzungen über den Stand der Beratungen informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierzu wurde ein gemeinsames Positionspapier verfasst und eingebracht.
Auf der Grundlage des Positionspapiers und vor dem Eindruck der erfolgten Gespräche kommen die benannten Vertreterinnen der Beratungen zu dem Schluss, dass die von ihnen eingebrachten Vorschläge, Kritikpunkte und Forderungen von den Verhandlungspartnern DKG und GKV-SV weder berücksichtigt noch in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden. Die gesetzliche Forderung nach einer qualifizierten Beteiligung wurde nicht in dem Maße erfüllt, wie es das Gesetz verlangt.
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