Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Online-Service weiter ausgebaut. Arbeitgeber und Steuerbüros müssen Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld nicht mehr in Papierform erstellen, sondern können die Daten elektronisch einreichen.
„Dieser neue Service spart nicht nur Porto und Papier, sondern auch wertvolle Zeit“, wirbt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner für das neue Angebot an Unternehmen.
Mit dem bequemen BEA-Service, BEA steht für „Bescheinigungen elektronisch annehmen“, übermittelt der Absender die Daten sicher und direkt an die Agentur für Arbeit. Das Unternehmen bekommt den Eingang der Daten quittiert. Die hohe Qualität der digitalen Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und das Programm prüft die Meldungen automatisch auf Plausibilität und Vollständigkeit.
In vielen Fällen kann BEA direkt über die bestehende Lohnabrechnungs-Software des Unternehmens genutzt werden. Wer über kein entsprechendes Programm verfügt, kann über die Eingabehilfe „sv.net – Sozialversicherung im Internet“ die Bescheinigungen verschlüsselt an die Arbeitsagentur senden.
Für Fragen zu BEA gibt es zwei Hotlines. Unter 0800 4 5555 03 ist der Technische Support und unter 0800 4 5555 27 der fachliche BEA-Support von Montag bis Freitag, jeweils 8 – 18 Uhr, erreichbar.
Im Internet sind dazu weitere Informationen sowie der Link zu sv.net zu finden.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea
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