Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist bereit, mit Galeria Kaufhof Gespräche über eine Neuausrichtung des Unternehmens aufzunehmen. Voraussetzung hierfür sei, zunächst gemeinsame Eckpunkte zwischen Unternehmen und Gewerkschaft zu schaffen. In einem weiteren Schritt könnten danach die Verhandlungen über einen Sanierungstarifvertrag aufgenommen werden.
Das beschloss die 30köpfige ver.di-Tarifkommission heute (13.4.) in Frankfurt. Zuvor hatten von der Gewerkschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer ihre Gutachten über das Unternehmen vorgelegt und einen Sanierungsbedarf bestätigt. Galeria Kaufhof war vor zwei Jahren vom Metro-Konzern an die kanadische Hudson Bay Company (HBC) verkauft worden. Ende 2017 beantragte das Unternehmen den Abschluss eines Sanierungstarifvertrages und forderte erhebliche Tarifverzichte der Beschäftigten.
Die ver.di-Tarifkommission sieht in dem von Galeria Kaufhof vorgelegten Sanierungskonzept Turn2Win richtige Ansätze, kritisiert jedoch eine Schieflage zu Lasten der Arbeitnehmer. Für eine “zufriedenstellende Sanierung des Unternehmens” seien weitere unternehmerische Maßnahmen erforderlich. Die Managementfehler der Vergangenheit müssten korrigiert werden. Eine umfassende Neuausrichtung des Unternehmens sei erforderlich, erklärte die Tarifkommission. Ein wesentlicher Punkt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei neben der Beschäftigungs- und Standortsicherung eine Umkehr bei der Beschäftigungsentwicklung zur Stärkung von Service und Beratung.
“Die Arbeitnehmervertreter sind auf dieser Grundlage bereit, in Verhandlungen über ein gemeinsames Sanierungskonzept einzutreten. Galeria Kaufhof ist ein traditionsreiches, aber auch zukunftsfähiges Unternehmen. Wir wollen natürlich die Standorte, Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten absichern. Vorrangig sind jetzt die Eigentümer in der Pflicht, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Den Arbeitnehmern einseitig in die Taschen zu greifen, ist keinesfalls akzeptabel”, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke nach der Entscheidung der Tarifkommission.
Ein Sanierungskonzept müsse “wirksame Beteiligungs- und Überprüfungsverfahren durch die Arbeitnehmervertreter beinhalten”. Der eventuell erforderliche Beitrag der Arbeitnehmer dürfe den Flächentarifvertrag des Einzelhandels nicht beeinträchtigen.
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