Nach einem Gerichtsurteil vom heutigen Donnerstag muss die Bundestagsverwaltung interne Unterlagen zu Parteispenden, beispielsweise Prüfberichte, herausgeben. Geklagt hatte die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de, die nun die Prüfung von Parteispenden genauer untersuchen will.

„Bei Parteispenden geht es um Millionensummen, die alljährlich von Konzernen und Lobbyverbänden an die Parteien fließen“, so abgeordnetenwatch.de-Sprecher Roman Ebener. „Wie gewissenhaft der Bundestag prüft und wie er fragwürdigen Zahlungen nachgeht, war bislang unklar.“

In dem heutigen Urteil verpflichtet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Bundestagsverwaltung, sämtliche Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten der Parteien an abgeordnetenatch.de herauszugeben und folgten damit dem Urteil der Vorinstanz.

In den Rechenschaftsberichten müssen Parteien jährlich alle Spenden von mehr als 10.000 Euro offenlegen. Der jetzige Richterspruch betrifft konkret die Jahre 2013 und 2014, wird jedoch auch auf alle anderen Jahre anwendbar sein. Allerdings ist das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig, die Bundestagsverwaltung kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

„Die Richter haben klargestellt, dass sich die Bundestagsverwaltung nicht der öffentlichen Kontrolle entziehen kann, wie sie es bislang getan hat“, so abgeordnetenwatch.de-Sprecher Roman Ebener. „Wir werden uns nun die Prüfung von Parteienfinanzierung durch die Parlamentsverwaltung anschauen. Denn in der Vergangenheit gab es dabei immer wieder Merkwürdigkeiten.“

So hatte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert eine im Oktober von abgeordnetenwatch.de aufgedeckte illegale Parteispende an die CDU nicht mit einer Strafzahlung belegt, obwohl die Partei mit deren Annahme gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte (s. https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2017-10-25/aserbaidschan-cdu-parteispende-socar).

Ein weiteres Beispiel ist die Verhängung einer Strafzahlung über 455.000 Euro an DIE PARTEI, welche im März 2018 vom OVG für unrechtmäßig erklärt worden war. In beiden Fällen verweigerte die Bundestagsverwaltung bislang Einsicht in interne Unterlagen.

Ebener appellierte an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, von einer Revision abzusehen. „Herr Schäuble sollte das wegweisende Urteil akzeptieren und die Transparenzblockade des Bundestags beenden. Es hätte mehr als ein Geschmäckle, wenn ein Beteiligter an einem Spendenskandal Transparenz bei den Parteispenden verhindern würde.“ Der heutige Bundestagspräsident Schäuble war einer der beteiligten Akteure am CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre.

In dem Gerichtsverfahren hatte der Bundestag argumentiert, abgeordnetenwatch.de könne sich mit seinem Auskunftsbegehren nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen; im vorliegenden Fall gehe es um das Parteiengesetz – und dieses sei ein Spezialgesetz, auf das das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung fände. Dem widersprachen die OVG-Richter.

Anwaltlich vertreten wurde abgeordnetenwatch.de in dem Verfahren von der Berliner Rechtsanwältin Katja Pink, die 2015 bereits die erfolgreiche Hausausweisklage der Organisation geführt hatte (Hintergrund: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-12-22/bundestag-zieht-berufung-zuruck-damit-haben-wir-unsere-transparenzklage-auch).

Chronologie und Hintergrund:

– abgeordnetenwatch.de hatte 2015 beim Deutschen Bundestag die Herausgabe von Korrespondenzen, Vermerken, Notizen und sonstigen Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten der Jahre 2013 und 2014 beantragt. Die Parlamentsverwaltung wies die auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Anträge zurück. Auch der Widerspruch von abgeordnetenwatch.de wurde vom Bundestag abgelehnt.

– abgeordnetenwatch.de reichte daraufhin Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein. Dieser wurde mit Urteil vom 26. Januar 2017 in allen Punkten stattgegeben. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.
(Az. 2 K 69.16 http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/18kw/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=34&numberofresults=188&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170028412&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint )

– Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes 2006 hat die Parlamentsverwaltung überhaupt erst dreimal einem Antrag auf Informationszugang zur Parteienfinanzierung stattgegeben – und das sogar „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. In 19 Fällen wurden Journalisten oder Bürger Dokumente verwehrt (Stand: 2016)

– Die Intransparenz der deutschen Parteienfinanzierung sorgt immer wieder für Kritik. So mahnt die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) regelmäßig, Deutschland müsse endlich sicherstellen, dass die Rechenschaftsberichte der Parteien von einer vollständig unabhängigen Instanz geprüft würden (Hintergrund: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2016-06-23/erneuter-ruge-europarat… ).

Bislang ist für die Prüfung der Bundestagspräsident zuständig, der jedoch immer auch Mitglied einer zu prüfenden Partei ist. Diesen Umstand kritisiert sogar Parlamentspräsident Norbert Lammert immer wieder, zuletzt in seinem Prüfbericht über die Rechenschaftsberichte aus dem vergangenen Dezember (Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810710.pdf (S.5)

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