Der Mitte September 2017 begonnene Verkauf der aus der ehemaligen Sachsen LB stammenden Wertpapiere ist noch nicht vollständig abgeschlossen. In diesem Zusammenhang leistete der Freistaat im ersten Quartal 2018 eine Garantiezahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages vom Finanzministerium informiert. Die seit Übernahme der Höchstbetragsgarantie geleisteten Garantiezahlungen von rund 1,86 Milliarden Euro haben sich dadurch um diese Summe erhöht. Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 31. März 2018 auf rund 880 Millionen Euro.
Es verbleibt noch ein geringer Restbestand an Wertpapieren. Das Risiko hat sich dadurch auf einen zweistelligen Millionenbetrag reduziert. Es ist geplant, diese Papiere zeitnah zu veräußern und die Zweckgesellschaft Sealink Funding DAC anschließend abzuwickeln. Entsprechend den Festlegungen im Sächsischen Garantiefondsgesetz (SächsGaFoG) wird der Fonds durch Beschluss des Landtags aufgelöst, wenn eine Inanspruchnahme aus der Garantieerklärung nicht mehr erfolgen kann und alle Verbindlichkeiten des Fonds erloschen sind.
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