Für die Amtszeit 2019 bis 2023 sind in der Stadt Leipzig insgesamt circa 1.350 Schöffen und Jugendschöffen zu wählen. Obwohl sich bereits viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig für das Ehrenamt beworben haben, werden noch weitere Bewerber, insbesondere als Jugendschöffe, gesucht.

Schöffen bzw. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. gegen Jugendliche mitwirken. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen.

Grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige im Alter von 25 bis 70 Jahren ist geeignet. Wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes ist eine entsprechende körperliche Verfassung notwendig. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt sein. Die Schöffen und Jugendschöffen werden durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlagslisten, die durch den Stadtrat der Stadt Leipzig bzw. den Jugendhilfeausschuss aufgestellt werden, gewählt.

Die für eine Bewerbung notwendigen Formulare sowie weitere Infos gibt es auf www.leipzig.de/wahlen. Bei Bedarf werden die Unterlagen auch auf dem Postweg zugeschickt. Entsprechende Anforderungen nimmt das Amt für Statistik und Wahlen entgegen: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, 04092 Leipzig, Tel. (0341) 123 2832, Fax: (0341) 123 2862, E-Mail: statistik-wahlen@leipzig.de.

 

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