In vielen deutschen Großstädten gehört der Milieuschutz bereits zum politischen Standardrepertoire gegen Luxusmodernisierungen und Gentrifizierung: Wann kommt Sachsens erstes Milieuschutzgebiet? Ein Studienprojekt vom Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin untersucht die rege Modernisierungstätigkeit und die weitgehenden Aufwertungsstrategien der Hauseigentümer im Leipziger Osten.
Hierzu führen die Studierenden eine umfassende Bestandsaufnahme und eine schriftliche Haushaltsbefragung durch. Die angeschriebenen BürgerInnen werden gebeten, sich an der Befragung zu beteiligen und durch Auskünfte zur Wohnsituation und mit Einschätzungen zum Wohngebiet ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis zu ermöglichen. Mit der Untersuchung soll auch ermittelt werden, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB („Milieuschutz“) in den Gebieten Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf sowie Anger-Crottendorf vorliegen.
Am Dienstag, den 8. Mai 2018 veranstaltet die Projektgruppe ab 20:00 Uhr im Pöge-Haus in der Hedwigstraße 20 einen Informations- und Diskussionsabend mit dem Titel „Wen oder Was schützt der Milieuschutz?“
Bei der Veranstaltung werden die Studierenden über den Ablauf der Untersuchung und die Haushaltsbefragung informieren sowie das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung vorstellen und Fragen aller Art beantworten. Außerdem wollen die Studierenden sich mit den
BewohnerInnen über die Veränderungen in ihrem Stadtquartier und auf dem Wohnungsmarkt austauschen sowie Anregungen und Ideen aufnehmen.
Projektleiter Roland Schröder führt hierzu aus: „Die aktuelle Entwicklung belegt, dass sich die Schere zwischen der Entwicklung von Wohnkosten und Lohnniveau vergrößert. Dabei ist die Mietbelastung in den Untersuchungsgebieten mit über 39 % Prozent des Einkommens bereits jetzt erschreckend hoch. Im Ergebnis der Untersuchung wollen wir der Stadt Leipzig eine wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage für die Anwendung von Steuerungsinstrumenten wie dem Milieuschutz übergeben, mit der die Stadt auf diese Entwicklungen reagieren kann.“
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