Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet. Danach sind die Bewertungsregeln jedenfalls seit 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar. Das bisherige Festhalten des Gesetzgebers an den veralteten Einheitswerten führte im Ergebnis zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung gibt.
Die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht betrafen ausschließlich Grundstücke in den „alten“ Bundesländern. Neue Bewertungsregeln – die dann bundesweit und damit auch für den Freistaat Sachsen gelten – muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 erlassen. Die bisherigen Einheitswerte und die darauf basierenden Grundsteuerbescheide gelten anschließend für fünf weitere Jahre, längstens bis Ende 2024.
Hierzu erklärt Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: „In dieser lange strittigen Frage hat das Bundesverfassungsgericht nun den Rahmen vorgegeben. Der Handlungsauftrag liegt jetzt beim Gesetzgeber. Bund und Länder sind gefordert, eine praktikable und sachgerechte Lösung zu finden, die alle Interessen ausgewogen einbezieht. In dieser wichtigen Frage, die jeden Haushalt, sei es als Eigentümer oder Mieter, und jede Gemeinde betrifft, helfen keine Schnellschüsse.“
Finanzminister Dr. Matthias Haß betont die Notwendigkeit eines breiten gesellschaftlichen und politischen Konsenses: „Mögliche Reformmodelle liegen schon seit Jahren auf dem Tisch. Jetzt gilt es, die Urteilsbegründung auszuwerten und anschließend eine verfassungsfeste und sachgerechte Regelung zu treffen, die von möglichst allen Beteiligten mitgetragen wird. Neben der Aufkommensneutralität für die Kommunen kommt es entscheidend darauf an, dass das Wohnen durch die Reform nicht verteuert wird.“
Hintergrund: Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro in Deutschland eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. In Sachsen belief sich das Grundsteueraufkommen 2017 auf rund 505 Mio. Euro. Insgesamt unterliegen ca. 2 Mio. wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke) in Sachsen der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer (bundesweit ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten). Die der Besteuerung derzeit zugrunde liegenden Einheitswerte basieren auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (für Westdeutschland) und 1935 (für Ostdeutschland). Anlass für die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht war die Einschätzung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der dortigen Beschwerdeführer, wonach die fehlende Berücksichtigung der seit diesen Stichtagen eingetretenen Wertentwicklung gleichheitswidrig sei.
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