Anlässlich des Internationalen Frauentags erklärt Irena Rudolph-Kokot, Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen in der SPD Sachsen: „Die SPD Sachsen setzt sich seit Jahren für eine Stärkung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ein. Im Koalitionsvertrag von 2014 wurde mit der CDU vereinbart, dass bis 2016 ein modernes Gleichstellungsgesetz für Sachsen kommen muss. Ein guter Entwurf wurde unter Beteiligung von Männer- und Frauenverbänden wie auch Gewerkschaften im Bereich von Staatsministerin Petra Köpping erarbeitet. Nach der einhelligen Unterstützung im Gleichstellungsbeirat Anfang Dezember erwarten wir, dass der Referent*innenentwurf endlich im Kabinett beschlossen und im Landtag diskutiert wird. Wir fordern die CDU zur Koalitionstreue auf!“

„Allen aktiven Frauen wünschen wir weiterhin viel Kraft für den Kampf um Gleichberechtigung. Denn wir dürfen nicht müde werden für Frauenrechte einzutreten. Es gibt noch viel zu tun“, so Rudolph-Kokot abschließend.

Hintergrund:

Nach der Grundgesetzänderung 1994, bei der Artikel 3 Absatz 2 GG um seinen zweiten Satz ergänzt wurde, der den Staat dazu verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern, haben alle Bundesländer Gleichstellungsgesetze verabschiedet. Im Freistaat Sachsen wurde im Jahr 1994 das Sächsische Frauenfördergesetz (SächsFFG) eingeführt, welches die Verpflichtung von Maßnahmen und Statistiken zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst und die Rechte der dortigen Frauenbeauftragten regelt. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurden in Sachsen zeitgleich in den Kommunalverfassungen verankert. In den vergangenen Jahren sind in fast allen Bundesländern entsprechend den Erfahrungen und den geänderten Verständnissen von Gleichstellungsarbeit angepasst Novellierungen erfolgt.

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Warum so eilig oder Wie wird man wieder Herr seiner Zeit?

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