Anlässlich der Information von Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) zum Start des Integrationsmonitoring im Freistaat Sachsen erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Die Ankündigung der Ministerin, eine ‚Integrations-Eingreiftruppe‘ etablieren zu wollen, ist völlig unverständlich. Statt das Rad neu zu erfinden, sollte sie auf die seit Jahren bewährten Strukturen und erfahrenen Fachkräfte der RAA Sachsen e.V. und der mobilen Beratung des Kulturbüro Sachsen e.V. zurückzugreifen.“
„Integration ist kein Selbstläufer, sondern ein Jahre dauernder Prozess. Fest steht, dass Integration dort am besten gelingen kann, wo es verlässliche Strukturen gibt.“
„Es freut mich, dass die Staatsministerin die schon im Mai 2016 erhobene Grüne Forderung nach einem Integrationsmonitoring aufgegriffen hat. Um passende Maßnahmen etablieren und Fortschritte erkennen zu können, sind eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Daten und Informationen, die die Lebenslagen von Menschen mit Migrationshintergrund widerspiegeln, dringend geboten.“
„Zum von Köpping für Herbst 2018 geplanten Wirkungsmonitoring zu den vom Land geförderten Integrationsmaßnahmen, insbesondere zur Wirksamkeit der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, liegen die Schwachstellen für mich schon jetzt auf der Hand: Zum einen werden Integrationsprojekte immer nur für ein Jahr bewilligt. Das macht es für die Träger unheimlich schwer, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten. Eine mehrjährige Förderung ist zwar laut Förderrichtlinie theoretisch möglich, rein praktisch scheitert sie jedoch daran, dass Ministerin Köpping nicht für die nötigen haushaltsrechtlichen Grundlagen gesorgt hat. Ihre Antworten auf meine Kleine Anfrage zu mehrjährigen Bewilligungen verdrehen schlichtweg die Tatsachen, wenn die Ministerin darin behauptet, dass 80 Projektträger für eine mehrjährige Förderung vorgesehen seien. Tatsächlich haben die Vereine Fördermittelzusagen für lediglich ein Jahr erhalten. Der Aufbau stabiler Strukturen mit Personal und Räumlichkeiten bleibt so schwierig. Warum die Ministerin diese unangenehme Wahrheit verschweigt, kann ich nicht nachvollziehen.“
„Zudem habe ich den Eindruck, dass die Mittel aus der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden und sich nicht am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren. Träger haben mir mehrfach von einer pauschalen 15-prozentigen Kürzung für den Bewilligungszeitraum 2018 berichtet. Die Begründung des Ministeriums dafür lautete, dass weitaus mehr Anträge eingegangen seien als Fördermittel vorhanden wären. Unter Steuerung verstehe ich etwas anderes. Mein Eindruck der mehr oder weniger willkürlichen Bewilligungspraxis wird noch dadurch verstärkt, dass die Ministerin meine Frage nach der Einordnung der geförderten Maßnahmen unter die jeweils in der Richtlinie genannten sog. Fördergegenstände (siehe Antwort auf Frage 5 der Landtags-Drucksache 6/12196) nicht beantworten kann. Eine solche Zuordnung würde im Zuge der Antragsbearbeitung nicht vorgenommen werden. Ja, woher will die Ministerin denn dann eigentlich wissen, ob sie ihre Ziele erreicht? Sie weiß offenbar überhaupt nicht, wo welche Strukturen entstanden sind. Folglich kann sie auch nicht wissen, wo was fehlt beim Integrationsprozess.“
„Da Förderrichtlinien als solche schon nicht für Verlässlichkeit stehen, weil sie immer vom politischen Willen abhängig sind, sind sie meiner Auffassung nach nicht die richtige Grundlage für Integrationsangebote. Vielmehr brauchen wir in Sachsen ein Integrationsgesetz, das einen verlässlichen Rahmen für die Teilhabe von zugewanderten Menschen schafft.“
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