Die vom Leipziger Stadtrat erlassene „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen“ sieht vor, aus Anlass der Leipziger Buchmesse (15.-18.03.2018) eine Sonntagsöffnung für das Zentrum zu genehmigen. „Gegen diesen Beschluss werden wir Klage einreichen“, signalisierte der Landesbezirksfachbereichsleiter für den Handel, Jörg Lauenroth-Mago, bereits nach Bekanntwerden der Entscheidung.
„Mit der heutigen Einreichung der Klageschrift bleiben wir konsequent bei unserer Philosophie, dass sechs Tage Shopping von 6 bis 22 Uhr völlig ausreichend sind“, so der Gewerkschafter.
Ver.di erwartet eine zeitnahe Entscheidung, damit auch die Verkäuferinnen und Verkäufer rechtzeitig ihre Wochenendplanung vornehmen können.
Erst im letzten Jahr hatte das sächsische OVG am 31.8.20178 (Az.: 3 C 9/17) die Verordnung über Sonntagsöffnungen 2017 für überwiegend unwirksam erklärt. Lediglich an den 2 Adventssonntagen wurde eine Öffnung für Verkaufsstellen im Innenstadtbereich zugelassen.
Der Stadtrat tagt: Verkaufsoffener Sonntag zur Buchmesse beschlossen
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