Ab heute gehen die Festsetzungsbescheide über die Höhe der Schlüsselzuweisungen (Finanzausgleichszuweisungen) des Freistaates Sachsen im Jahr 2018 an die Kommunen. „Mit einem Volumen von 3,4 Milliarden Euro erreicht der kommunale Finanzausgleich einen neuen Rekordwert“, so Finanzminister Dr. Matthias Haß. Damit zahlt das Land noch einmal 147 Millionen Euro mehr an die Kommunen als im Jahr 2017. Insgesamt erreichen die Zuweisungen an die Kommunen somit das höchste Niveau seit Einführung des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) vor 26 Jahren.
Von den 3,4 Milliarden Euro des Finanzausgleichs stehen den Kommunen 2.886 Millionen Euro als frei verwendbare Mittel und 489 Millionen EUR als investive Mittel zur Verfügung. Von diesen investiven Mitteln können die Kommunen 438 Millionen Euro frei, ohne gesondertes Antragsverfahren, für Investitionen verwenden.
Der Finanzminister weiter: „Der sächsische Finanzausgleich stellt den Kommunen damit umfangreiche Mittel für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung und lässt den Kommunen dabei eine sehr weitgehende Handlungsfreiheit.“
In Summe aus FAG-Zuweisungen und den für 2018 prognostizierten eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden verfügt die kommunale Ebene in diesem Jahr über insgesamt 7,0 Milliarden Euro, das sind rd. 700 Millionen Euro mehr gegenüber den Plandaten für 2016. Im Jahr 2016 verzeichneten die sächsischen Kommunen in ihren laufenden Haushalten einen Überschuss in Höhe von über einer halben Milliarde Euro (exakt: 514 Millionen Euro). Unter Berücksichtigung ihrer regen Investitionstätigkeit (1,1 Milliarden Euro in 2016) und den hierfür erhaltenen Investitionszuweisungen verblieb den sächsischen Kommunen in ihrer Gesamtheit immer noch ein Überschuss von 174 Millionen Euro.
Hinzu kommen im Jahr 2018 noch einmal 3,0 Milliarden Euro, die den Kommunen im Rahmen von Fördermitteln und Erstattungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs von der Landesebene zufließen. Insgesamt ist damit ein Drittel des aktuellen Haushaltes des Freistaates für kommunale Belange reserviert.
Der kommunale Finanzausgleich wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
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