Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Parlaments-Drucksache 6/11943) erklärt Juliane Nagel, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Dabei übten fast durchgehend alle Sachverständigen Kritik an der beabsichtigten Ausgestaltung des Gesetzes. Der Abschiebeknast soll laut Innenministerium noch in diesem Jahr in Dresden errichtet werden. Kostenpunkt: 9,7 Millionen Euro. Das Gesetz unterläuft die notwendige Trennung von Strafvollzug und Abschiebehaft und verwirklicht seinen Anspruch, dass die Lebensverhältnisse im Vollzug soweit wie möglich dem Leben in Freiheit anzugleichen ist, eben nicht.“
„Dies wird unter anderem daran deutlich, dass lediglich eine Stunde im Freien zugestanden wird und in der Nacht von 22 Uhr bis 7 Uhr ein Einschluss in den Räumen erfolgen soll. Moniert wurde zudem berechtigterweise das Verbot des Besitzes von Bargeld, was selbst straffällig gewordenen Menschen in den JVA zugestanden wird. Auch eine komplette Videoüberwachung der Einrichtung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit komplett zu streichen.
Ein weiterer Knackpunkt des Gesetzes stellt die Rechtsberatung und der Zugang für NGO dar. Beides ist im Gesetz nicht verbindlich vorgesehen, ist aber aus Sicht des Gros der Sachverständigen und auch der Linken das mindeste, was in einer Abschiebehafteinrichtung garantiert sein muss. So wäre z. B. eine kostenlose Rechtsberatung für alle Inhaftierten wünschenswert, die vom Land refinanziert wird. Eine solche Regelung gibt es unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Den freien Zugang für NGO in die Abschiebehafteinrichtung begrüßte explizit auch der Vertreter des Bundesinnenministeriums.
Für Die Linke ist klar: Abschiebehaft ist kein adäquates, sie ist ein antihumanistisches Zwangsinstrument. Die Fraktion wird daher jedes Gesetz, das diese Form des Freiheitsentzuges für Menschen regelt, die nicht straffällig geworden sind, ablehnen. Mindestens aber verbietet sich die Inhaftierung von Kindern und schutzbedürftigen Personen laut Definition der EU-Aufnahmerichtlinie (Artikel 21 EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU z.B. Behinderte, Schwangere, Kranke etc.). Der Staatsregierung ist nach der Anhörung dringend zu empfehlen, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und Abstand von der Einführung der Abschiebungshaft in Sachsen zu nehmen. Das für Errichtung und Betrieb vorgesehene Geld sollte lieber in die Unterstützung von unabhängigen Rechtsberatungsstrukturen für Geflüchtete in Sachsen gesteckt werden.“
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Drs 6/11943):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11943&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined
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