Am kommenden Montag, 26. März 2018, findet voraussichtlich die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Nach Informationen u. a. des Bayerischen Flüchtlingsrats soll diese ab dem Flughafen Leipzig/Halle vollzogen werden.
Dazu erklärt Juliane Nagel, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Die Linke bleibt bei ihrer Forderung nach einem konsequenten Abschiebestopp nach Afghanistan! Die innenpolitischen Entwicklungen in dem von terroristischen und gewaltsamen Auseinandersetzungen und Anschlägen geschüttelten Land sprechen für sich: Afghanistan ist nicht sicher! Nach dem im Februar 2018 veröffentlichten Sicherheitsbericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) wurden im Jahr 2017 in Afghanistan 3.438 Zivilistinnen und Zivilisten getötet und 7.015 verletzt, 42 Prozent davon sind laut UNAMA Frauen und Kinder.
Damit liegt die Zahl der offiziell registrierten zivilen Opfer in Afghanistan im vierten Jahr in Folge bei über 10.000. Insbesondere die Anzahl der Anschlagsopfer stieg laut UNAMA-Bericht mit 4.151 auf den bisherigen Höchstwert seit Beginn der Zählung im Jahr 2009. Die Gesamtzahl der Binnenvertriebenen liegt weit über einer Million.
Insbesondere die Hauptstadt Kabul, in der die Abschiebeflieger aus Deutschland landen, ist Schauplatz und Aktionsfeld sowohl des sogenannten Islamischen Staates als auch der Taliban.
Laut meinen Kleinen Anfragen beteiligte sich der Freistaat im vergangenen Jahr zweimal an den bundesweit organisierten Abschiebungen. Dies ist zwei Mal zu viel. Fast 700 afghanische Geflüchtete sind vollziehbar ausreisepflichtig (Antwort auf meine Kleine Anfrage, Parlaments-Drucksache 6/11672). Die Ablehnung ihrer Asylanträge basiert auch auf einer falschen Einschätzung der Situation in ihrem Herkunftsland.
Ich fordere die Sächsische Staatsregierung und hier vor allem die SPD auf, sich nicht an den kommenden Abschiebungen nach Afghanistan zu beteiligen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine realistische Neubewertung der Sicherheitslage einzusetzen.“
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