Im Rahmen der am 15. und 16. März in Nürnberg stattfindenden Integrationsministerkonferenz unter dem Motto „Integration – Zusammenhalt durch Orientierung“ fordert Sachsen die Übernahme der Sprachmittler- und Dolmetscherkosten durch den Bund. Weitere Forderungen anderer Bundesländer, denen sich Sachsen anschließt, zielen beispielsweise auf die bessere Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen, der Stärkung und langfristigen Ausrichtung der Integrationsstrukturen in den Kommunen, der stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, der Verbesserung der Integrationsberichterstattung, der Verstetigung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung sowie den Ausbau der niedrigschwelligen Frauenkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Kommunale Einrichtungen stehen häufig vor der Herausforderung, dass viele ihrer Klientinnen und Klienten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Das erschwert nicht nur die Verständigung, sondern verkompliziert und verlangsamt die Abläufe. Sprach- und Integrationsmittler übernehmen in dieser Situation die sprachliche und kulturelle Kommunikation zwischen den Beteiligten und helfen dabei, Brücken zu schlagen. Da die Vergütung dieser Sprach- und Integrationsmittler derzeit bundesweit nicht einheitlich geregelt ist, setzt sich Sachsen im Rahmen der Integrationsministerkonferenz dafür ein, dass die Bundesregierung eine eindeutige Regelung im Rahmen der Sozialgesetzgebung schafft.
„Integration ist eine Aufgabe für die wir einen langen Atem brauchen. Es ist kein Sprint, sondern ein Marathon, den wir alle gemeinsam absolvieren. Der fachliche Austausch im Rahmen der Integrationsministerkonferenz ist daher wichtig und notwendig, auch um den kontinuierlichen Austausch mit dem Bund sicherzustellen. Es gibt nach wie vor viele Problemfelder, für die wir dringend eine gute Lösung entwickeln müssen, damit die Integration gelingen kann. Bei den regelmäßigen gemeinsamen Treffen geht es auch um die konkrete Benennung von Problemen im Integrationsbereich. Bei allen angedachten Maßnahmen steht die Umsetzung des Prinzips von Fördern und Fordern im Mittelpunkt“, so Köpping abschließend.
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