Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Drs 6/11943) erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Vollzugs von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam in Sachsen sahen alle Sachverständigen erheblichen Änderungsbedarf.“

„Verfassungsrechtliche Bedenken äußerten die Sachverständigen hinsichtlich der Regelungen zum Aufenthalt im Freien, die besonders einschränkend ausgestaltet sind. Auch die Vorschriften, die die Nutzung von Telefonen und Computern beschränken, greifen in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der in Abschiebungshaft Befindlichen ein. Große Bedenken gab es außerdem in Bezug auf die Gewährleistung des Kindeswohls bei der Inhaftierung von minderjährigen Kindern. Zudem fehlt eine Regelung über die Gewährleistung von Rechtsberatung für inhaftierte Personen. Ebenso mangelt es an einer gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Hausordnung wie auch an einer Benachrichtigungspflicht im Krankheits- oder Todesfall. Zudem erfordern EU-Datenschutznormen erhebliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf.“

Für Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst fehlt es bereits an einer Klarstellung, dass Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nur als ultima ratio, also als letzte Möglichkeit, zur Anwendung kommen dürfen. Er wies darauf hin, dass selbst eine nur kurze Inhaftierung krank mache und dass ‚Menschen, die völlig gesund in Haft genommen wurden, daraus gebrochen wieder herausgekommen‘ sind.

„Ich erwarte, dass die Staatsregierung die berechtigten Zweifel der Sachverständigen an der Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen und die von ihnen dargelegten gravierenden Lücken nicht einfach ignoriert. Ich befürchte aber ganz konkret, dass die Staatsregierung den Gesetzentwurf wider besseren Wissens durchpeitschen und mit der Fertigstellung der millionenschweren Abschiebungshafteinrichtung in Dresden in der Hamburger Straße von diesem Instrument der Inhaftierung im ganz großen Stil Gebrauch machen wird.“

„Anstatt Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam zu puschen, muss die Staatsregierung den Ausländerbehörden und Gerichten konkrete Vorgaben zur Anwendung milderer Mittel als der Inhaftierung machen.“

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Drs 6/11943):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11943&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

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