Mit einer Wanderung im Reich des Karpfens zum Thema Landnutzung und Naturschutz im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft eröffnet Umweltstaatssekretär Dr. Frank Pfeil am 22. April 2018 die sachsenweiten „Frühlingsspaziergänge“. Der Weg führt nicht nur durch eine beeindruckende Teichlandschaft, sondern streift auch Wald und Flur. An mehreren Stationen zu Land-, Forst- und Teichwirtschaft gibt es interessante Einblicke zu den Aktivitäten im Biosphärenreservat.
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft lädt in diesem Jahr bereits zum 15. Mal dazu ein, den Frühling in Sachsen zwischen Anfang April und Ende Juni auf besondere Weise zu entdecken. „Die Organisatoren vor Ort haben erneut ein vielfältiges Angebot zusammengestellt“, so Staatssekretär Dr. Pfeil. Egal ob jung oder alt – für jeden ist etwas dabei: Die Teilnehmer können bei Wanderungen oder Führungen Parks, Gärten sowie Wälder durchstreifen, Sehenswürdigkeiten besichtigen und Bergbaureviere erkunden. Wer mit dem Förster Neues im Wald entdecken oder mit einem Ornithologen Vögel beobachten will, der wird bei den Frühlingsspaziergängen fündig werden.
Eine Broschüre informiert über die mehr als 300 Ausflüge in Wald und Flur, die in den kommenden Wochen von Umweltbildungseinrichtungen, ehrenamtlichen Naturschützern, Privatpersonen, Kommunen, vom Staatsbetrieb Sachsenforst sowie von Natur- und Landschaftspflegeverbänden angeboten werden.
Alle Frühlingsspaziergänge sind im Internet unter www.frühlingsspaziergang.sachsen.de unterteilt in fünf Regionen abrufbar, ergänzt mit Veranstaltungsdetails. Außerdem erfährt man, ob sich der ausgewählte Frühlingsspaziergang besonders für Familien eignet und ob man sich vorher anmelden muss. Das Programmheft kann unter www.publikationen.sachsen.de als pdf-Datei heruntergeladen werden. Alternativ sind die Programmhefte beim Broschürenversand der Staatsregierung erhältlich (Tel. 0351 210 3671, publikationen@sachsen.de).
Hinweis gemäß § 44a SäHO:
Diese beschriebene Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
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