Die IG Livekommbinat als Organisation der Leipziger Musikclubs, vertreten durch Steffen Kache (Distillery), das Institut für Zukunft und dem DEHOGA haben heute eine Stellungnahme zur Aufhebung der Sperrstunde an die Stadt Leipzig übergeben. Darin werden detailliert Gründe dargelegt, warum öffentliche Belange zwingend für die Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig sprechen.
Leipzig ist eine Musikstadt. Dazu gehört auch die Clubszene, die deutschlandweit einen sehr guten Ruf genießt und dafür sorgt, dass inzwischen nicht nur am Wochenende viele Menschen in die Stadt kommen. Dabei muss bedacht werden, dass die hiesige Clublandschaft in Konkurrenz zu Berlin und anderen Städten steht. Sollte die Sperrstunde aufrechterhalten und durchgesetzt werden, wird das negative Folgen haben.
Es geht hier auch um eine Form der Kultur. Die meisten Clubs bieten neben den DJ-Künstlern auch Lesungen, Kino und Diskussionsveranstaltungen an und sind damit mehr als reine Tanzlokale, wie es früher hieß. Wir wünschen uns, dass anerkannt wird, dass es hier nicht um das Abspielen von Musik geht, sondern dass Clubnächte eigene Kunstformen sind. Die Sperrstunde wird das Aus bedeuten, da gerade in dieser Zeit das Erleben von Musik und Kunst für viele gerade am intensivsten ist. Eine Vorverlegung ist damit ausgeschlossen. Zumal der späte Beginn eine Anpassung an die moderne Arbeitswelt darstellt, die den privaten Raum bis weit in die Nacht zurückgedrängt hat.
Es geht hier nicht nur um die Clubs, sondern auch um die Umwegerentabilität. Gerade diese Art von Veranstaltungsstätten führt auch dazu, dass Hostels und Hotels mehr Übernachtungsgäste bekommen. Die Sperrstunde hat damit auch eine negative Auswirkung auf die Umgebungswirtschaft angefangen bei Taxiunternehmen bis zur Gastronomie und Hotels und wäre insgesamt für die Stadt deutlich negativ.
Nicht in allen deutschen Bundesländern gibt es eine Sperrstunde. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Gemeinden bei öffentlichen Belangen Ausnahmen zulassen oder die Sperrstunde komplett aufheben können. So liegt der Fall hier. Lärmschutz, Gesundheitsschutz sind in anderen Gesetzen normiert und werden nicht tangiert. Es gibt keine überzeugende rechtliche Begründung für das Festhalten an der Sperrstunde.
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