Juliane Pfeil-Zabel, Sprecherin für Integrationspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch, 21. Februar, zum Gutachten der TU Dresden für ein sächsisches Integrationsgesetz: „Ein sächsisches Integrationsgesetz ist notwendig. Eine solche gesetzliche Regelung bietet den Kommunen eine bessere Planbarkeit und die sichere Finanzierung ihrer Integrationsarbeit. Ein Integrationsgesetz macht für alle hier lebenden Menschen transparent wie Integration geregelt ist. Für sie, egal ob zugewandert oder nicht, wird damit klar, welche Leistungen, Erwartungen aber auch welche Pflichten es gibt. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und vermindert, auch gefühlte, Ungerechtigkeiten. Leider gibt es bei unserem Koalitionspartner noch keine Mehrheit für ein Landesintegrationsgesetz. Ich bin aber zuversichtlich, dass das Gutachten, welches ein Integrationsgesetz klar befürwortet, Bewegung in die Debatte bringen wird.“
Hintergrund: (Auszug aus der PM der TU DD) Das Gutachten wurde unter der Federführung des Zentrums für Integrationsstudien der TU Dresden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, in Zusammenarbeit mit MIDEM sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Leipzig erstellt. Es hat zur Aufgabe, den Bedarf, die Voraussetzungen und die Umsetzungsmöglichkeiten für ein Integrationsgesetz im sächsischen Kontext zu prüfen.
Einbezogen wurden juristische, politikwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Perspektiven. Weitere Informationen können Sie auch der Pressemitteilung der TU Dresden entnehmen Hintergrund des Gutachtens sind die in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern in Kraft getretenen Landesintegrationsgesetze. Dem Gutachten zufolge können Integrationsgesetze übergeordnete Ziele der Integration festschreiben und damit zur gesellschaftlichen Selbstverständigung über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen von Integration beitragen. Die Wirkung eines Integrationsgesetzes ist auch auf der symbolischen Ebene zu verorten und hängt im Wesentlichen von dem Signal ab, das ein solches Gesetz an alle Bevölkerungsgruppen senden kann. Dies zeigt das Gutachten am Beispiel von zwei nahezu diametral entgegengesetzten Verständnissen von Integration, die anhand der bereits bestehenden Integrationsgesetze veranschaulicht werden.
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