Am 1. März 2018 startet die neu vergebene Speisenversorgung an den städtischen Kindertageseinrichtungen. Zuvor wurde diese als Konzessionsvergabe europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis war unbefriedigend. Obwohl acht Lose angeboten wurden, konnte nur an zwei Anbieterinnen vergeben werden.
Aktuell bereitet die Stadt die Konzessionsvergabe für die Speisenversorgung der Schulen vor. Hier soll das Verfahren analog durchgeführt werden. Anders als bei Kindertagesstätten, die von der Stadt betrieben werden, unterliegen die Schulen dem Schulgesetz, eine Schulkonferenz ist gesetzlich etabliert und entscheidet über die Speisenversorgung. Wenn nun aber ebenfalls eine Konzessionsvergabe durchgeführt wird, bleibt den Eltern keine echte Wahl – und regionale Anbieterinnen sind im Nachteil, weil sie nicht für alle Schulen den Versorgungsauftrag übernehmen können.
Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und schulpolitische Sprecherin, begründet die Initiative der Fraktion: „Wir wollen den Schulkonferenzen die Entscheidungshoheit über die Speisenversorgung sichern und der regionalen Wirtschaft den Zugang zum Schulessen offen halten. Die Stadt hat sich aus unserer Sicht verrannt, die novellierte Bundesgesetzgebung gibt es nicht her, die Speisenversorgung als Konzessionsvergabe durchzuführen. Offenbar muss man in Leipzig immer etwas großartiger sein – zum Nachsehen der Beteiligung und der Regionalwirtschaft.“
Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Leipzig beantragen darum die Kleinteiligkeit der Lose und die echte Beteiligung der Schulkonferenzen bei der Auswahl der Anbieterin des Schulessens. Ziel ist, dass die Speisenversorgung für jede Schule einzeln vergeben werden kann, Anbieterinnen sich also auch nur für 1 Schule bewerben können. Außerdem ist die Art der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen (verschiedene Ausgabesysteme).
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